Zertifizierungen von Energiemanagementsystemen

DAkkS stellt Akkreditierungen auf DIN ISO 50003:2022 um

Übergangsfrist endet am 30. November 2023
Fachmeldung,

Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) stellt ab sofort alle Akkreditierungen im Geltungsbereich Energiemanagementsysteme (EnMS) auf die DIN ISO 50003:2022 um. Eine Umstellungsanleitung ist auf der DAkkS-Website veröffentlicht. Die neue Norm ergänzt und konkretisiert die Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17021-1:2015 für Zertifizierungsstellen von EnMS.

Diese Umstellung betrifft alle akkreditierten Zertifizierungsstellen für EnMS nach DIN EN ISO 50001:2018 sowie laufende Antragsverfahren für diesen Geltungsbereich. Für neue Antragsverfahren gelten die Anforderungen der DIN ISO 50003:2022 ab sofort. Anträge auf Umstellung auf die DIN ISO 50003:2022 können bei der DAkkS bis spätestens zum 30. Oktober 2022 gestellt werden.

Die nun veröffentlichte Umstellungsanleitung bezieht sich auf das IAF-Dokument TRANSITION REQUIREMENTS FOR ISO 50003:2021 (IAF MD 24:2021) und beschreibt die Vorgehensweise der DAkkS zur Umstellung der Akkreditierungsverfahren von Zertifizierungsstellen für EnMS auf die DIN ISO 50003:2022. Die DIN ISO 50003:2022 ist die deutsche Übersetzung der ISO 50003:2021 und seit Mai 2022 beim Beuth-Verlag erhältlich.

Zum Hintergrund

EnMS dienen der Verbesserung der energetischen Leistung und Erhöhung der Energieeffizienz von Organisationen. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Belastung des Klimas mit Treibhausgasen und der begrenzten Verfügbarkeit der fossilen Energiequellen rückt das Thema der nachhaltigen Energienutzung in den internationalen Fokus – verbunden mit einem hohen Interesse an Zertifizierungen gemäß ISO 50001.

Mittlerweile sind weltweit rund 23.000 Unternehmen nach ISO 50001 zertifiziert, davon alleine zirka 8.300 in Deutschland, wo gesetzliche Regelungen wie die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), der Spitzenausgleich der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) oder auch das Energiedienstleistungsgesetz (DL-G) ein zertifiziertes Energiemanagementsystem voraussetzen.

Weitere Informationen

Maik Kadraba

Fachbereichsleiter FB 1.6 Energie und Emissionshandel

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