Zertifizierungssystem

DAkkS nimmt den Standard DIN SPEC 91020 in Akkreditierungen auf

Betriebliches Gesundheitssystem
Fachmeldung,

Mit der DIN SPEC 91020 gibt es seit 2012 erstmals einen allgemein akzeptierten Standard, der die Anforderungen an ein „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ festlegt. Dieser Standard dient als Grundlage, um durch ein anerkanntes Zertifizierungsverfahren die Konformität eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements mit den definierten Anforderungen zu bestätigen. Für dieses Zertifizierungssystem bietet die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) nun eine Akkreditierung an.

In Unternehmen zielen Maßnahmen der Gesundheitsförderung darauf ab, Krankheiten am Arbeitsplatz vorzubeugen, Gesundheitspotenziale zu stärken und das Wohlbefinden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu verbessern. Etablieren und koordinieren lassen sich diese Aktivitäten durch ein professionelles Gesundheitsmanagement.

Ein Betriebliches Gesundheitsmanagement auf der Grundlage der DIN SPEC 91020 dient nach diesem Standard der „systematischen sowie nachhaltigen Schaffung und Gestaltung von gesundheitsförderlichen Strukturen und Prozessen einschließlich der Befähigung der Organisationsmitglieder zu einem eigenverantwortlichen, gesundheitsbewussten Verhalten“.

Mit der Einführung und Zertifizierung eines Gesundheitsmanagements soll die Produktivität und Wertschöpfung in Unternehmen durch die Förderung von individueller Gesundheit (Verhaltensprävention) und die Schaffung eines gesundheitsgerechten und leistungsfördernden Arbeitssystems (Verhältnisprävention) systematisch und nachhaltig verbessert werden.

Neben diesen unternehmensinternen Aspekten sind auch externe Einflussfaktoren relevant, da die verschiedenen Bezugsgruppen eines Unternehmens – z. B. Kunden, Versicherungsträger, Kreditgeber, Arbeitsmarkt, Gesellschaft – über die Zertifizierung eines akkreditierten Dienstleisters den Nachweis einer unabhängigen Überprüfung erhalten.

Anforderungen an Zertifizierungsstellen

Eine Akkreditierung für diesen Zertifizierungsbereich erfolgt auf der Grundlage der Norm DIN EN ISO/IEC 17021-1. Diese Norm legt die allgemeinen Anforderungen an Zertifizierungsstellen von Managementsystemen fest. Die speziellen Anforderungen an die Akkreditierung sind in der DAkkS-Regel 71 SD 6 052 beschrieben, die auf der DAkkS-Website veröffentlicht ist.

Ein Akkreditierungsverfahren kann nur eingeleitet werden, wenn zuvor ein entsprechender Antrag bei der DAkkS gestellt wurde. Eine Akkreditierung für DIN SPEC 91020 erfolgt gesamtheitlich, eine Unterteilung in Branchensektoren ist nicht vorgesehen. Fragen zur Akkreditierung in diesem Bereich beantwortet gerne der Fachbereich „Arbeitssicherheit / Gesundheitswesen“ in der Abteilung 6 der DAkkS.

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