Energiemanagementsysteme

DAkkS lässt Verfahrensvereinfachung zu

Überprüfung der Energieeffizienz nach SpaEfV
Fachmeldung,

Bei der Überprüfung von Energieeffizienzmaßnahmen beim sogenannten Spitzenausgleich können akkreditierte Zertifizierungsstellen im Bereich Energiemanagementsysteme ab sofort Verfahrensvereinfachungen anwenden. Darauf weist die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) hin.

Die Erleichterungen betreffen die Vor-Ort-Prüfungen von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und umfassen die Anwendung von Multi-Site-Regeln oder alternativ eine Verlängerung des Vor-Ort-Prüfintervalls.

Die Verfahrensvereinfachungen basieren auf der „Verordnung über Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit der Entlastung von der Energie- und der Stromsteuer in Sonderfällen (Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung – SpaEfV)“.

Nach § 4 Abs. 3 SpaEfV können die DAkkS sowie die DAU als zuständige Stellen solche Verfahrensvereinfachungen zulassen. Von dieser Option machen beide Stellen nun im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Gebrauch.

Die gemeinsame Verfahrensregelung ist mit dieser Bekanntmachung gültig.

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