DAkkS eröffnet Akkreditierungsverfahren im Bereich CBAM
Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) erweitert ihr Akkreditierungsangebot für Validierungs- und Verifizierungsstellen. Ab sofort können Anträge auf Akkreditierung für die Prüfung von Überwachungsplänen und Emissionsberichten sogenannter „grauer Emissionen“ im Rahmen des CO₂-Grenzausgleichssystems (Carbon Border Adjustment Mechanism – CBAM) gestellt werden.
Rechtliche Grundlage der Akkreditierung
Artikel 18 der Verordnung (EU) 2023/956 schreibt die Akkreditierung für Prüfstellen im Rahmen von CBAM verbindlich vor. Die konkreten Anforderungen an die Akkreditierung von Prüfstellen sind in der delegierten Verordnung (EU) 2025/2551 festgelegt.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind Validierungs- und Verifizierungsstellen, die Überwachungspläne und Emissionsberichte „grauer Emissionen“ auf Grundlage der CBAM-Verordnung prüfen wollen.
Für Prüfstellen, die bereits im EU-Emissionshandelssystem (ETS) gemäß Verordnung (EU) 2018/2067 akkreditiert sind, gilt:
- Bereits akkreditierte Tätigkeitsbereiche werden berücksichtigt.
- Maßgeblich dafür sind Artikel 4 sowie Anhang I der Verordnung (EU) 2025/2551.
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
- Anträge können ab sofort gestellt werden.
- Die vollständigen Antragsunterlagen sind zeitgleich mit der Antragstellung einzureichen.
- Die Einreichung erfolgt gebündelt in einem ZIP-Ordner.
- Die Vorgaben gemäß Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2025/2551 sind zu beachten.
Hintergrund
Das CO₂-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism – CBAM) ist ein Instrument der Europäischen Union zur Erfassung von CO₂-Emissionen bestimmter importierter Waren. Ziel ist die Berücksichtigung sogenannter „grauer Emissionen“, also jener Emissionen, die bei der Herstellung von Waren außerhalb der EU entstehen.
Für die Prüfung der entsprechenden Überwachungspläne und Emissionsberichte ist gemäß Artikel 18 der Verordnung (EU) 2023/956 eine Akkreditierung der Prüfstellen erforderlich.