Zertifizierung von Spielhallen

DAkkS bescheinigt Akkreditierungs­fähigkeit von zwei Zertifizierungs­programmen

Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages
Fachmeldung,

Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) hat im April die Prüfung zweier Programme im Kontext der Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages abgeschlossen und deren Akkreditierungsfähigkeit festgestellt. Damit können Zertifizierungsstellen, die diese Programme zukünftig im Rahmen der Zertifizierung von Spielhallen anwenden wollen, ab sofort einen Antrag auf Akkreditierung für diesen Geltungsbereich stellen.

Mit dem Abschluss der Programmprüfung im April stehen interessierten Zertifizierungsstellen zwei Programme zur Verfügung, um im Bereich der Spielhallenzertifizierung gemäß Glücksspielstaatsvertrages tätig zu werden. Folgende Programme hat die DAkkS nun in ihr Portfolio akkreditierungsfähiger Programme aufgenommen:

  • „Sicherung des Jugend- und Spielerschutzes innerhalb des gewerblichen Geldspiels in Deutschland“, Deutsche Gesellschaft für Zertifizierung und Qualitätssicherung von Glücksspielen mbH (GZQG)
  • „Geprüfte Qualität in Spielhallen – Jugendschutz, Spielerschutz, Betriebsmanagement“, Die Deutsche Automatenwirtschaft e. V.

Zur Übersicht akkreditierungsfähiger Programme

Die DAkkS weist darauf hin, dass Zertifizierungsstellen, die auf Grundlage dieser Programme tätig sein wollen, in Verbindung mit den jeweiligen Programmeignern treten und parallel dazu einen Antrag auf Akkreditierung bei der DAkkS stellen müssen. Betreiber von Spielhallen beziehungsweise Verbundspielhallen, die eine Zertifizierung anstreben, wenden sich an die zukünftig für diesen Bereich akkreditierten Zertifizierungsstellen. Nach abgeschlossener Akkreditierung werden diese Stellen in der Datenbank akkreditierter Stellen aufgenommen. Bis zum Abschluss der Akkreditierung von Zertifizierungsstellen können sich interessierte Betreiber von Spielhallen beziehungsweise Verbundspielhallen an die Programmeigner wenden.

Zur Datenbank akkreditierter Stellen

Hintergrund

Hintergrund der Programmentwicklung ist die Novellierung des Glückspielstaatsvertrags im Jahr 2020. Durch diesen wurde die Zertifizierung durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle als Bestandteil der Zulassung nach Landesrecht eingeführt. Eine Vielzahl von Bundesländern hat bei der Umsetzung des Glückspielstaatsvertrags die Fortführung des Betriebs von bestehenden Spielhallen von dem Vorliegen einer akkreditierten Zertifizierung abhängig gemacht.

Carsten Klein

Fachbereichsleiter FB 4.6 Finanz-, Compliance-, Wettbewerbs- und Vergabesysteme | Datenschutz | Gesundheit| Handel | Handwerk

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