Neue DepV in Kraft

DAkkS akzeptiert ab sofort Erweiterungsanträge gemäß neuer Deponieverordnung

Prüfverfahrensliste aktualisiert
Fachmeldung,

Seit dem 04.07.2020 ist die neue Verordnung über Deponien und Langzeitlager (DepV) in Kraft. Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) hat die Prüfverfahrensliste entsprechend aktualisiert. Konformitätsbewertungsstellen (KBS), die über eine Akkreditierung im Bereich des Fachmoduls Abfall verfügen, können ab sofort einen Antrag auf Erweiterung ihrer Akkreditierung stellen, die die aktualisierten Anforderungen der neuen DepV berücksichtigt.

Die neue DepV ersetzt die Ausgabe vom 15.04.2013 und stellt neue Anforderungen an die akkreditierten Stellen. Die DAkkS hat diese in einer nun veröffentlichten neuen Prüfverfahrensliste zur DepV zusammengefasst. Demgegenüber wird die Prüfverfahrensliste zum Fachmodul Abfall bis zu einer Aktualisierung des Fachmoduls durch die LAGA (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall) die Verfahren der alten DepV enthalten. Für die Zeit bis zur Aktualisierung des Fachmoduls Abfall ist die Notifizierung der KBS dennoch möglich. Voraussetzung ist, dass die Untersuchungsstelle die fachmodulkonforme Kompetenz für die aktualisierten und neuen Verfahren nachweisen kann. Diese Verfahren der neuen DepV müssen dafür im allgemeinen Teil der Urkunde enthalten sein. Orientierung hierfür bietet die neue Prüfverfahrensliste.

Hinweise für den Erweiterungsantrag

Bei vielen Prüfverfahren wurde ein neuer Ausgabestand aufgenommen. Diese können mit einem Antrag auf Erweiterung per Dokumentenprüfung mit der neuen Prüfverfahrensliste der neuen DepV in der Akkreditierungsurkunde abgebildet werden.

Bei einigen Parametern wurden mögliche Prüfverfahren ersatzlos gestrichen. Sollte die KBS ein neues Prüfverfahren für die betreffenden Parameter benötigen, muss dieses mit einem Antrag auf Erweiterung beantragt und vor Ort begutachtet werden. Drei Prüfverfahren wurden vollständig neu in die DepV aufgenommen und müssen ebenfalls mit einem Antrag auf Erweiterung beantragt und vor Ort begutachtet werden: TOC (DIN EN 15936 (November 2012)), BTEX (DIN EN ISO 22155 (Juli 2016)) und pH-Wert des Eluates (DIN EN ISO 10523 (April 2012)).

Dr. Sebastian Kitzig

Fachbereichsleiter FB 4.3 Umwelt | Boden | Abfall | Recycling | Innere Sicherheit | Explosivstoffe

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