DAkkS aktualisiert Begrifflichkeiten in Urkunden und Nachweisdokumenten im Bereich Immissionsschutz
Zum 30. April 2025 wurde die 41. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (41. BImSchV) erstmals geändert. Mit dieser Änderung wurden die Verweise auf die DIN EN ISO/IEC 17025 sowie auf weitere relevante fachliche Regelwerke aktualisiert. Damit besteht nun eine bundesweit einheitliche, rechtssichere Grundlage für alle betroffenen und interessierten Kreise.
In Folge der Anpassung des 41. BlmSchV entfällt künftig der Verweis auf das bisher genutzte Fachmodul Immissionsschutz auf den Akkreditierungsunterlagen der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS). Stattdessen wird ab sofort auf die 41. BImSchV als gültige bundeseinheitliche Rechtsgrundlage verwiesen.
Diese Umstellung betrifft ausschließlich die Begrifflichkeiten in Urkundenanlagen und Bescheinigungen. An den fachlichen Anforderungen sowie am Verfahren der Akkreditierung, insbesondere im Hinblick auf Begutachtungen, Überwachung und Dokumentationen, ändert sich nichts. Auch die bestehenden Kompetenzbereiche der akkreditierten Stellen behalten uneingeschränkt ihre Gültigkeit.
Hinweise für akkreditierte Stellen
Die DAkkS wird die neue Begrifflichkeit automatisiert im Rahmen regulärer Änderungsvorgänge umsetzen. Aufgrund systembedingter Abläufe kann es in einer Übergangszeit zu einer parallelen Verwendung der alten und neuen Begrifflichkeiten kommen. Eine nachträgliche Anpassung bereits ausgestellter Urkunden ist nicht erforderlich.