Gesundheitswesen

DAkkS akkreditiert Zertifizierungsstellen im Bereich Gesundheitsversorgung nach DIN EN 15224

Qualitätsmanagementsysteme für Dienstleister in der Gesundheitsversorgung
Fachmeldung,

Als eine der ersten Akkreditierungsstellen in Europa bietet die DAkkS jetzt eine Akkreditierung für Stellen an, die Qualitätsmanagementsysteme für Dienstleister in der Gesundheitsversorgung zertifizieren. Grundlage für die Zertifizierung ist die bereichsspezifische Managementsystemnorm DIN EN 15224:2012.

Ein Qualitätsmanagementsystem nach der DIN EN 15224 muss sicherstellen, dass Gesundheitsdienstleistungen wichtige Anforderungen auf gleichbleibenden Niveau erfüllen – sowohl im Hinblick auf die Patienten als auch hinsichtlich gesetzlich festgelegter und behördlicher Vorgaben oder beruflicher Standards. Die klinischen Prozesse müssen so gestaltet werden, dass elf verschiedene Qualitätsmerkmale berücksichtigt werden – von der richtigen Versorgung bis zu Patientensicherheit. Dabei unterstützt der prozessorientierte Ansatz die Anwendung der Norm bei vielen aktuellen Organisationsformen im Gesundheitswesen.

Einen weiteren Schwerpunkt legt die Norm auf die klinischen Prozesse und deren Risikomanagement. Auch wenn über bestehende gesetzliche Regelungen wie das Patientenrechtegesetz verpflichtende Vorgaben für die Einrichtungen des Gesundheitswesens existieren, muss die systematische und umfassende Planung und Anwendung der Risikobeurteilung nachgewiesen werden.

Eine Akkreditierung für den Zertifizierungsbereich der DIN EN 15224 erfolgt auf der Grundlage der allgemeinen Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17021-1, der Norm für Stellen, die Managementsysteme zertifizieren und auditieren. Die speziellen Anforderungen an die Akkreditierung sind in der DAkkS-Regel 71 SD 6 053 beschrieben, die auf der DAkkS-Website veröffentlicht ist.

Die DAkkS weist darauf hin, dass der Geltungsbereich der Akkreditierung bei der Antragstellung spezifiziert werden muss. Dieser unterteilt sich in folgende Sektoren des Gesundheitswesens:

  • SG 1: Einrichtungen zur stationären Akutversorgung (Kliniken)
  • SG 2: Einrichtungen zur ambulanten Akutversorgung (z.B. Medizinische Versorgungszentren, Arztpraxen)
  • SG 3: Einrichtungen zur stationären oder ambulanten Rehabilitation
  • SG 4: Apotheken
  • SG 5: Rettungsdienste
  • SG 6: Einrichtungen für Psychosomatik und Psychiatrie
  • SG 7: Pflegeeinrichtungen, Pflegedienste, Hospize
  • SG 8: Sonstige Versorger (z.B. physiotherapeutische Praxen)

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