Auf Grundlage der harmonisierten DIN EN ISO/IEC 17024:2003

DAkkS akkreditiert Schulungsträger für das Fachpersonal von Solarien

UV-Schutz-Verordnung – UVSV
Fachmeldung,

Am 1. Januar 2012 trat die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher UV-Strahlung (UV-Schutz-Verordnung – UVSV) in Kraft. Die Verordnung sieht u. a. vor, dass ab dem 1. November 2012 während der Betriebszeiten der UV-Bestrahlungsgeräte – etwa in einem Solarium – qualifiziertes Fachpersonal für den Kontakt mit Nutzerinnen und Nutzern und die Überprüfung der Geräte anwesend sein muss.

Dieses Fachpersonal muss durch einen Schulungsträger fortgebildet und zertifiziert sein, der seine Kompetenz durch eine Akkreditierung nachgewiesen hat. Die DAkkS akkreditiert diese Personenzertifizierungsstellen auf Grundlage der harmonisierten DIN EN ISO/IEC 17024:2003 einschließlich der entsprechenden Regeln des DAkkS-Regelwerks.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und die DAkkS luden in diesem Zusammenhang bereits am 17. November 2011 zu einer Informationsveranstaltung nach Bonn ein. Hier wurden den Teilnehmern auch die Entwürfe der Richtlinien des Bundesumweltministeriums vorgestellt, welche die Ausgestaltung der Akkreditierung und Zertifizierung im Zuge der UVSV konkretisieren. Diese Dokumente stehen nun in ihrer finalen Fassung zum Download bereit.

Da die Betreiber von UV-Bestrahlungsgeräten bereits zum 1. November 2012 über qualifiziertes Fachpersonal verfügen müssen, wird allen interessierten Zertifizierungsstellen eine umgehende Antragstellung an die Zentrale Kundenkoordinierung der DAkkS empfohlen.

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