Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17065

DAkkS akkreditiert erste Zertifizierungsstelle für Vergleichswebsites

Zahlungskontengesetz
Fachmeldung,

Ende November hat die erste Zertifizierungsstelle für Vergleichswebsites das Akkreditierungsverfahren der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) erfolgreich durchlaufen. Damit können sich deutsche Portalbetreiber, die für Verbraucher im Internet Vergleiche von Zahlungskonten anbieten, ab sofort ihre Vergleichswebsite nach dem Zahlungskontengesetz bei dieser Stelle zertifizieren lassen.

Vergleichswebsites sollen Verbraucher über die Bedingungen verschiedener Zahlungskontoangebote – also auch Girokonten – informieren, die Entgelte für die Dienste transparenter machen und eine einfache und objektive Vergleichsmöglichkeit an die Hand geben.

Gesetzlich verankert ist die Einrichtung von Vergleichswebsites im Zahlungskontengesetz (ZKG) sowie in der Richtlinie 2014/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates. Die Vergleichswebsitesverordnung (VglWebV) legt die Anforderungen an Portalbertreiber fest und definiert die Rolle der Akkreditierung und Zertifizierung.

Das Interesse an einer Zertifizierung müssen Betreiber von Vergleichswebsites direkt an die in diesem Bereich akkreditierte Zertifizierungsstelle richten. Die erfolgreiche Akkreditierung und die Prüfung des Zertifizierungsprogrammes durch die DAkkS waren die Voraussetzungen dafür, dass diese Zertifizierungen angeboten werden können.

Johannes Feldmann

FB 1.7 Informationstechnik und Cybersicherheit

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