DIN EN ISO/IEC 17065 und DIN EN ISO/IEC 17024

Assistenzhundeverordnung sieht Akkreditierung vor

Akkreditierung und Zertifizierung als Qualitätsnachweis bei der Zulassung von Ausbildungsstätten und Prüfung von Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften
Fachmeldung,

Am 1. März ist die Assistenzhundeverordnung (AHundV) in Kraft getreten. Sie regelt die Zertifizierungsanforderungen an die Ausbildung und Prüfung von Assistenzhunden und Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften sowie die Zulassung entsprechender Ausbildungsstätten. Die Verordnung sieht vor, dass die in diesem Bereich tätigen Zertifizierungsstellen – auch „fachliche Stellen“ und „Prüfer“ genannt – ein Akkreditierungsverfahren bei der Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) erfolgreich durchlaufen haben.

Assistenzhunde sind für Menschen mit Behinderungen im Alltag eine wichtige Hilfe. Um ein hohes Niveau der Ausbildung zu sichern, werden Hund und Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft von einer zertifizierten Ausbildungsstätte ausgebildet. Deren Zulassung nehmen sogenannte „fachliche Stellen“ vor, die zuvor von der DAkkS als Zertifizierungsstelle nach der Norm DIN EN ISO/IEC 17065 akkreditiert wurden.

Die nachgelagerte Zertifizierung der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft wird dagegen durch akkreditierte Personenzertifizierungsstellen („Prüfer“) vorgenommen, die gegenüber der DAkkS ihre Kompetenz auf Basis der Norm DIN EN ISO/IEC 17024 nachgewiesen haben.

Akkreditierung und Zertifizierung sorgen so dafür, die Qualität der Ausbildung und Prüfung in diesem Bereich sicherzustellen und Missbrauch vorzubeugen. Die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft wird damit als Träger von Rechten anerkannt, etwa um ihr Zutrittsrechte zu öffentlichen Gebäuden oder Einrichtungen nicht zu verweigern.

Weitere Informationen

DAkkS-Pressestelle

Kontakt

T: +49 (0) 30 670591-954

Susann Klawikowski

Fachbereichsleiterin FB 4.5 Sozial- und Bildungswesen | AZAV | Arbeitssicherheit | PSA | Sorgfaltspflichten

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