DIN EN ISO/IEC 17025

Anforderungen zur Teilnahme an Laborvergleichsunter­suchungen für akkreditierte Laboratorien geändert

Untersuchungen von Fleisch auf Trichinen
Fachmeldung,

Mitte Dezember trat die EU-Kontroll-Verordnung VO (EU) 2017/625 in Kraft. Auf Grundlage dessen hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) die Intervalle von Laborvergleichsuntersuchungen für Untersuchungsstellen, die Untersuchungen von Fleisch auf Trichinen durchführen, angepasst. Betroffene akkreditierte Labore müssen demnach nicht mehr jährlich, sondern alle zwei Jahre an Laborvergleichsuntersuchung teilzunehmen.

Gemäß Art. 40, Abs. 1 a) iv) der EU-Kontroll-Verordnung VO (EU) 2017/625 ist eine regelmäßige Teilnahme der Untersuchungsstellen an Laborvergleichsuntersuchungen, die von den nationalen Referenzlaboratorien ausgerichtet werden, eine Voraussetzung für deren Benennung. In der Bundesrepublik Deutschland wurde das BfR vom zuständigen Ministerium als nationales Referenzlaboratorium für den Bereich Trichinella benannt. Beschluss des BfR ist nun, künftig Eignungsprüfungen zum Nachweis von Trichinellen im 2-jährigen Intervall für jede Trichinenuntersuchungsstelle anzubieten.

Dies hat Auswirkungen auf die DAkkS-Regel 71 SD 4 026, die ergänzende Anforderungen zur DVO (EU) 2015/1375 bezüglich der Akkreditierung von Laboratorien, die Untersuchungen von Fleisch auf Trichinen durchführen, beinhaltet. Die dort getroffene Regelung (Punkt. 3.2.3) nach einer jährlichen Teilnahme an einer Eignungsprüfung zur Untersuchung von Fleisch auf Trichinen kann nicht mehr aufrechterhalten werden. Sie wird ersetzt durch die Anforderung nach positiver Teilnahme an Laborvergleichsuntersuchungen im Intervall von zwei Jahren.

Barbara Tyralla

Fachbereichsleiterin FB 3.3 Gesundheitlicher Verbraucherschutz | Veterinärmedizin

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