TrinkwV

Aktuelle Empfehlung des Umweltbundesamts

Untersuchung von Legionellen im Trinkwasser
Fachmeldung,

Spätestens ab dem 1. März 2019 ist, gemäß Trinkwasserverordnung (TrinkwV) §15 Absatz (1a), das neue Verfahren für die mikrobiologische Bestimmung von Legionellen nach ISO 11731:2017-05 anzuwenden. Das Umweltbundesamt hat seine Empfehlung hierfür an die neuen Anforderungen angepasst.

Laboratorien, die über einen flexiblen Geltungsbereich der Akkreditierung nach der Kategorie III für Untersuchungen gemäß TrinkwV verfügen, können auf das neue Verfahren umstellen, ohne einen Antrag auf Änderung der Akkreditierung stellen zu müssen.

Laboratorien, die über keinen flexiblen Geltungsbereich der Akkreditierung nach der Kategorie III für Untersuchungen gemäß TrinkwV verfügen, müssen einen Antrag auf Änderung der Akkreditierung für die Umstellung auf das neue Verfahren stellen, um weiterhin die Anforderungen der TrinkwV zu erfüllen.

Dr. Joachim Kintrup

Fachbereichsleitung FB 4.2 Wasser | Trinkwasser | Wasserversorgung

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