EU-Verordnung Nr. 600/2012

Akkreditierungen von Prüfstellen im Bereich Emissionshandel in Vorbereitung

Verifizierungs- und Validierungsstellen
Fachmeldung,

Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) wird in diesem Jahr die ersten Verifizierungs- und Validierungsstellen im Bereich Emissionshandel auf Basis der Verordnung (EU) Nr. 600/2012 akkreditieren.

Die Planungen sehen vor, den Antragstellern bis Ende 2013 eine Akkreditierung zu erteilen, sofern sie das Begutachtungs- und Akkreditierungsverfahren positiv abgeschlossen haben. Aktuell haben insgesamt 17 Organisationen eine Akkreditierung als Prüfstelle für das EU-Emissionshandelssystem bei der DAkkS beantragt. Im Falle einer Akkreditierung werden die Prüfstellen auf der DAkkS-Website im Verzeichnis akkreditierter Stellen gelistet.

Neuerungen durch Verordnung (EU) Nr. 600/2012

Seit Beginn der dritten Handelsperiode am 1. Januar 2013 werden die jährlichen Emissionsberichte und Tonnenkilometerberichte von Anlagen- und Luftfahrzeugbetreibern, die unter die Überwachungs- und Berichtspflichten des EU-Emissionshandelssystems fallen, ausschließlich von akkreditierten Prüfstellen oder von zertifizierten Sachverständigen überprüft. Für die Akkreditierung der in Deutschland ansässigen Prüfstellen ist die DAkkS zuständig.

Diese Neuerung ergibt sich aus der "Verordnung (EU) Nr. 600/2012 der Kommission vom 21. Juni 2012 über die Prüfung von Treibhausgasemissionsberichten und Tonnenkilometerberichten sowie die Akkreditierung von Prüfstellen gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates".

Nach der Verordnung müssen die verifizierten Emissionsberichte für das Jahr 2013 bis zum 31. März 2014 bei der Deutschen Emissionshandelsstelle eingereicht werden.

Maik Kadraba

Fachbereichsleiter FB 1.6 Energie und Emissionshandel

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