Präqualifizierungsstellen nach § 126 SGB V

Akkreditierung im Hilfsmittelbereich erfolgreich eingeführt

Zertifizierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17065
Fachmeldung,

Gesetzlich versicherte Patienten können sich zukünftig auf ein effektives Prüfsystem im Bereich der Hilfsmittelversorgung verlassen. Ab dem 1. Mai 2019 werden Hilfsmittelleistungserbringer, wie etwa Hörakustiker oder Sanitätshäuser, nur noch durch akkreditierte Präqualifizierungsstellen geprüft und verlässlich überwacht. Mit der Akkreditierung dieser Stellen nach § 126 SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch) leistet die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Hilfsmittelversorgungsqualität in Deutschland.

Die Akkreditierungspflicht für diese Präqualifizierungsstellen geht auf das im Jahr 2017 beschlossene Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) und den damit novellierten Paragraf 126 SGB V zurück. Hintergrund war der Wille des Gesetzgebers, die Versorgung mit Hilfsmitteln stärker an Qualitätskriterien auszurichten und dies durch unabhängige Präqualifizierungsstellen überprüfen zu lassen. Damit reagierte der Gesetzgeber u. a. auch auf das nach Ansicht des Bundesrechnungshofes zuvor unzureichend ausgestaltete Prüfsystem im Bereich der Hilfsmittelversorgung.

Nach dem Gesetz müssen die bisher in diesem Sektor tätigen Präqualifizierungsstellen die Anforderungen der Norm DIN EN ISO/IEC 17065 als Zertifizierungsstelle für Dienstleistungen erfüllen und dies bis spätestens 30. April 2019 durch eine Akkreditierung der DAkkS nachweisen. Insgesamt 15 Präqualifizierungsstellen konnten bis zum Stichtag diesen Nachweis führen und das Akkreditierungsverfahren erfolgreich durchlaufen.

Die Akkreditierung führt zu einem effektiveren Prüfsystem, das zukünftig auch Überwachungen der Leistungserbringer vorsieht. Regelmäßige Betriebsbegehungen in besonders sensiblen Versorgungsbereichen lösen die bisherige Praxis der Prüfung auf Basis unzureichender Fotodokumentationen ab. Dies führt zu verlässlicheren Prüfergebnissen und fördert den Bürokratieabbau sowie den sinnvollen Einsatz von Beitragsgeldern in der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Die gesetzlich vorgesehenen, regelmäßigen Überwachungen der Präqualifizierungsstellen durch die DAkkS sollen das Qualitätsniveau und die Unparteilichkeit der Präqualifizierungsprüfungen sicherstellen und aufrechterhalten. Damit wird auch gewährleistet, dass gesetzlich versicherte Patienten nur von Leistungserbringern versorgt werden, die ihre Eignung in einem verlässlichen und unparteilich durchgeführten Prüfverfahren nachgewiesen haben.

Bisher noch nicht akkreditierte Stellen können auch nach dem Stichtag eine Akkreditierung als Präqualifizierungsstelle nach § 126 SGB V anstreben. Die Zentrale Antragsbearbeitung der DAkkS beantwortet gerne grundsätzliche Fragen zur Antragstellung (zab@dakks.de). Bei inhaltlichen Fragen steht der Fachbereich Präqualifizierung / Vergabesysteme der DAkkS zur Verfügung (pq-hhvg@dakks.de).

Carsten Klein

Fachbereichsleiter FB 4.6 Finanz-, Compliance-, Wettbewerbs- und Vergabesysteme | Datenschutz | Gesundheit| Handel | Handwerk

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