Paketboten-Schutz-Gesetz

Akkreditierte Präqualifizierung von Kurier-, Express- und Paketdiensten

Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17065
Fachmeldung,

Mit dem Ende November in Kraft getretenen Paketboten-Schutz-Gesetz wurde die akkreditierte Präqualifizierung für Kurier-, Express- und Paketdienste eingeführt. Mit der neuen akkreditierten Präqualifizierung können diese Unternehmen gegenüber ihren Auftraggebern den Nachweis führen, bestimmte Mindeststandards zu erfüllen, insbesondere ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Sozialkassen, um den Auftraggeber von der gesetzlichen Bürgenhaftung zu befreien. Anträge zur Akkreditierung nimmt die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) ab sofort entgegen.

Seit dem 23. November 2019 gilt das Paketboten-Schutz-Gesetz. Es soll für fairen Wettbewerb und Beitragsehrlichkeit in der Paketdienstbranche sorgen. In der sogenannten KEP-Branche (KEP = Kurier-, Express- und Paketdienste), kommt es häufig zu Verstößen gegen die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns und gegen sozialversicherungsrechtliche Pflichten, im Speziellen gegen die Pflicht zur korrekten Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen durch Nachunternehmer. Erkenntnisse der Zollverwaltung, unter anderem aus Schwerpunktprüfungen, lassen hier zum Teil auf kriminelle Strukturen schließen, auch unter der Verwendung von Nachunternehmerketten.

Nachunternehmerhaftung mit Vorbild

Zur Lösung dieses Problems hat der Gesetzgeber eine Nachunternehmerhaftung des Auftraggebers für Sozialabgaben nach dem Vorbild der bestehenden Haftungsregelungen für die Baubranche eingeführt.

Von dieser Haftung kann sich der Auftraggeber solcher Leistungen aber gemäß der Regelungen im Vierten Sozialgesetzbuch (§ 28e Abs. 3g SGB IV) befreien, wenn er sich von seinem Nachunternehmer eine akkreditierte Präqualifizierung (Zertifizierung) nachweisen lässt, aus der hervorgeht, dass er die Anforderungen aus § 28e Abs. 1 SGB IV und Art. 64 der EU-Vergaberichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) erfüllt und die Einhaltung durch die akkreditierte Präqualifizierungsstelle laufend überwacht wird. Neben der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen verlangt die Vergaberichtlinie weitere Qualifikationsanforderungen an die wirtschaftliche, finanzielle und technische Leistungsfähigkeit der zu präqualifizierenden Unternehmen.

Weniger Bürokratie durch Präqualifizierung

Präqualifizierung ist ein Konformitätsbewertungsverfahren zur vorwettbewerblichen, auftragsunabhängigen Eignungsprüfung. Es bietet dem präqualifizierten Unternehmen die Möglichkeit, die zahlreichen und teilweise alle drei Monate zu aktualisierenden Nachweise, statt bei jedem Auftraggeber erneut, nur bei einer Präqualifizierungsstelle einzureichen. Dies führt zu erheblichen bürokratischen Erleichterungen. Zudem erlangt der Auftraggeber volle Rechtssicherheit für den Ausschluss der Haftung, weil das Risiko der korrekten Überprüfung der zahlreichen Nachweise aller seiner Nachunternehmer auf die Präqualifizierungsstelle verlagert wird.

Akkreditierung rechtlich bindend

Die Vergaberichtlinie verlangt, dass die Präqualifizierungsstellen (Zertifizierungsstellen) über eine Akkreditierung gemäß der VO (EG) 765/2008 verfügen müssen. Die Präqualifizierungsstellen sind akkreditierungsrechtlich nach DIN EN ISO/IEC 17065 zu akkreditieren.

Die DAkkS weist darauf hin, dass eine wirksame Präqualifizierung gemäß § 28e Abs. 3g SGB IV, die zur Enthaftung für den Auftraggeber führen soll, nur dann vorliegt, wenn sich auf der Präqualifizierungsbescheinigung ein Akkreditierungssymbol befindet.

Alle deutschen Präqualifizierungsstellen, die eine entsprechende Präqualifizierung nach dem Paketboten-Schutz-Gesetz ausstellen dürfen, sind in der Datenbank der akkreditierten Stellen der DAkkS verzeichnet, sobald die Akkreditierungsverfahren abgeschlossen sind.

Innerhalb des Zertifizierungsverfahrens wird unter anderem auch das von der Zertifizierungsstelle einzureichende Zertifizierungsprogramm geprüft. Interessierte Zertifizierungsstellen können ab sofort Anträge bei der DAkkS einreichen. Fragen zur Antragsstellung beantwortet die Zentrale Antragsbearbeitung der DAkkS (zab@dakks.de).

Bei inhaltlichen Fragen zur Präqualifizierung-KEP steht der Fachbereich Präqualifizierung / Vergabesysteme zur Verfügung.

Carsten Klein

Fachbereichsleiter FB 4.6 Finanz-, Compliance-, Wettbewerbs- und Vergabesysteme | Datenschutz | Gesundheit| Handel | Handwerk

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