Akkreditierungsbeirat Gremium im Überblick
Der Akkreditierungsbeirat wurde im Jahr 2010 im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf Grundlage des Akkreditierungsstellengesetzes eingerichtet. Der Akkreditierungsbeirat unterstützt und berät die Bundesregierung und die Deutsche Akkreditierungsstelle in Fragen der Akkreditierung. Er ist kein Gremium der DAkkS.
Aufgaben
Der Akkreditierungsbeirat (AKB) hat insbesondere die Aufgaben,
- allgemeine oder sektorale Regeln zu ermitteln, welche die Anforderungen, insbesondere aus Rechtsvorschriften, an Konformitätsbewertungsstellen konkretisieren oder ergänzen,
- allgemeine oder sektorale Regeln zu ermitteln, welche die Anforderungen, insbesondere aus Rechtsvorschriften, für Akkreditierungstätigkeiten konkretisieren oder ergänzen,
- die Nutzung der Akkreditierung als vertrauensbildendes Element der Konformitätsbewertung zu fördern,
- die deutsche Vertretung und Haltung für die Sitzungen der Europäischen Kooperation für Akkreditierung zu koordinieren.
Geschäftsstelle des Akkreditierungsbeirats
Die Führung der Geschäftsstelle des Akkreditierungsbeirats wurde der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) übertragen:
Geschäftsstelle des Akkreditierungsbeirat
Postanschrift
BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Unter den Eichen | 12205 Berlin