Akkreditierungsausschuss
Organe der DAkkS im Überblick
Zusammensetzung
Der Akkreditierungsausschuss (AkA) ist ein Organ der DAkkS und besteht aus circa 230 Mitgliedern, die für eine fachbereichsspezifische Tätigkeit im AkA für fünf Jahre von der Geschäftsführung bestellt werden. Seine Besetzung kann sich von Vorgang zu Vorgang unterscheiden.
Aufgaben
Der AkA entscheidet darüber, ob Akkreditierungen von Konformitätsbewertungsstellen gewährleistet, aufrechterhalten, ausgesetzt oder beendet werden. Der Ausschuss trifft die Entscheidung in einem konkreten Akkreditierungsvorgang eines Fachbereichs. Die Entscheidung des AkA ist die Voraussetzung für die Ausstellung eines Akkreditierungsbescheids und der Akkreditierungsurkunde. Er ist befugt, den Geltungsbereich von Akkreditierungen einzuschränken und Nachbegutachtungen auf der Grundlage objektiver Sachverhalte zu verlangen. Die Mitglieder des AkA verpflichten sich bei der Ausübung ihrer Tätigkeit zur Vertraulichkeit und Unabhängigkeit.