Flexible Geltungsbereiche
Akkreditierung flexibler Geltungsbereiche Harmonisiertes System reduziert Verwaltungsaufwand und sorgt für Bürokratieabbau
Die DAkkS hat die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass akkreditierte Konformitätsbewertungsstellen bei entsprechender Eignung flexible Geltungsbereiche für alle Akkreditierungsaktivitäten beantragen können. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht mit den wichtigsten Informationen zur Akkreditierung flexibler Geltungsbereiche.
Ziele flexibler Geltungsbereiche
Die flexiblen Geltungsbereiche in der Akkreditierung erlauben es den akkreditierten KBS, eigenverantwortlich notwendige Änderungen des technischen Umfangs in der Urkundenanlage innerhalb des Geltungsbereichs der Akkreditierung (Level-3-Norm) vorzunehmen.
Nach einem definierten internen Verfahren dürfen die akkreditierten Stellen neue Konformitätsbewertungsleistungen und Bestätigungen im Rahmen der gewährten Flexibilisierung unter der Akkreditierung anbieten, ohne dass die DAkkS die neuen Tätigkeiten zuvor begutachtet hat. Die Begutachtung dieser über die Flexibilisierung neuen oder geänderten Angebote erfolgt erst im Rahmen der nächsten Überwachung.
In diesem Sinne hat die DAkkS ein harmonisiertes System zur Darstellung flexibler Geltungsbereiche entwickelt und in ihrem Regelwerk dokumentiert. Ab sofort ist eine Flexibilisierung für alle von der DAkkS akkreditierten Konformitätsbewertungsaktivitäten möglich, sofern keine gesetzlichen oder sektoralen Einschränkungen bestehen.
Diese innovative Maßnahme stellt einen großen Fortschritt im Akkreditierungswesen dar. Durch die Erweiterung der flexiblen Geltungsbereiche auf alle Akkreditierungsnormen nimmt die DAkkS eine internationale Vorreiterrolle ein.
Übersicht der letzten Veröffentlichungen
Wichtige Hinweise zur Umstellungsphase
Bestehende Akkreditierungen mit flexiblem Geltungsbereich werden schrittweise auf die neue Darstellungsform umgestellt. Die Anpassung erfolgt jeweils zum nächstmöglichen Anlass, beispielsweise im Rahmen einer beantragten Änderung der Akkreditierung. Im Falle einer Umstellung einer Urkundenanlage im Zuge eines Änderungsantrags werden alle Urkundenanlagen des betreffenden Akkreditierungsverfahrens umgestellt.
Eine anlasslose Anpassung bestehender Urkundenanlagen ist derzeit grundsätzlich nicht vorgesehen. Des Weiteren wurde seitens der DAkkS kein verbindlicher Termin definiert, bis zu dem eine vollständige Umstellung der bestehenden flexiblen Geltungsbereiche auf das neue System zu erfolgen hat.
Flex-Listen: Vorgaben zur Kennzeichnung und Nutzung des Akkreditierungssymbols
Kern des neuen, harmonisierten Systems ist die klare Trennung der Darstellung zwischen der Urkundenanlage und der durch die KBS geführten Liste flexibler Geltungsbereiche, der sogenannten Flex-Liste. In den Urkundenanlagen werden die festgelegten Tätigkeitsbereiche mit den Kategorien der Flexibilisierung ausgewiesen, die in die Flex-Liste zwingend zu übernehmen sind. Damit werden die unter der flexiblen Akkreditierung konkret durchgeführten Tätigkeiten ausschließlich in dieser zugehörigen, aktuellen Flex-Liste durch die KBS eigenverantwortlich geführt und veröffentlicht.
Für die Führung der Flex-Liste gelten folgende ergänzende Vorgaben:
- Die Flex-Liste ist in jedem Fall mindestens mit der Referenz auf die jeweilige Urkundenanlage zu kennzeichnen (bspw. D-PL-12345-01-0X).
- Die Nutzung des grafischen Akkreditierungssymbols auf der Flex-Liste ist (ausschließlich) in Verbindung mit dem digitalen Akkreditierungssymbol gestattet. Das digitale Akkreditierungssymbol ist separat durch die KBS zu beantragen.
Damit die DAkkS jederzeit einen Überblick über die im Rahmen der Flexibilisierung aufgenommenen Tätigkeiten behält, wird bei jeder Begutachtung künftig die aktuelle Flex-Liste angefordert. Diese ist gemeinsam mit den übrigen Unterlagen in der Regel in Form eines ZIP-Ordners einzureichen.
Die DAkkS stellt für die gängigen Level-3-Normen Muster für Flex-Listen bereit. Diese sind den ZIP-Ordnern für die notwendig einzureichenden Unterlagen zu entnehmen.
Dokumente
FAQ
Sie haben noch Fragen? Untenstehend finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den flexiblen Geltungsbereichen.
Für welche Akkreditierungsaktivitäten können die flexiblen Geltungsbereiche beantragt werden?
Akkreditierte Konformitätsbewertungsstellen können bei entsprechender Eignung flexible Geltungsbereiche für alle Akkreditierungsaktivitäten bei der DAkkS beantragen.
Wo sind die Anforderungen an die Akkreditierung flexibler Geltungsbereiche festgelegt?
Anforderungen an die Akkreditierung flexibler Geltungsbereiche sind in der DIN EN ISO/IEC 17011 und EA-2/15 M festgelegt. Die DAkkS hat die erforderliche Umsetzung in den entsprechenden DAkkS‑Regeln R-17011, R-15189, R-17020, R-17021-1, R-17024, R-17025-K, R-17025-PL, R-17029, R‑17034, R-17043, R-17065 und R-20387 dokumentiert und ggf. durch sektorale Festlegungen konkretisiert.
Wie ist das harmonisierte System der Flexibilisierung aufgebaut?
Das System der DAkkS zur Flexibilisierung basiert auf einem hierarchischen Aufbau mit mehreren Kategorien (A, B und ggf. C), die unterschiedliche Freiheitsgrade bezüglich der zulässigen Änderungen an Tätigkeiten des akkreditierten Geltungsbereichs beschreiben.
Der Inhalt der Kategorien A, B und ggf. C ist dabei an die spezifischen Konformitätsbewertungsaktivitäten der jeweiligen Bezugsnorm angepasst.
Die neuen Kategorienbezeichnungen ersetzen die zuvor verwendeten Kategorien „III, I und II“. Sie stellen deutlicher als bisher dar, dass die Kategorien aufeinander aufbauen. Dies soll Fehldeutungen vermeiden.
Welche Anforderungen sind in den einzelnen Fachbereichen zu berücksichtigen?
In Kürze werden zusätzlich von einzelnen Fachbereichen angepasste Muster zur Verfügung gestellt, die spezielle Anforderungen berücksichtigen, um den Aufwand im Rahmen der Verfahrensbearbeitung zu minimieren.
An wen kann ich mich bei Fragen zu den flexiblen Geltungsbereichen wenden?
Bei Fragen stehen Ihnen stets die jeweiligen Ansprechpersonen Ihres laufenden Verfahrens zur Verfügung.
Ihr Kontakt
Antragsservice und Neukundenbetreuung
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