Akkreditierung international für Konformitätsbewertungsstellen mit Sitz außerhalb Deutschlands
Die DAkkS ist die größte Akkreditierungsstelle in der Europäischen Union, genießt gegenseitige Anerkennung bei den internationalen Akkreditierungsorganisationen ILAC und IAF und deckt ein sehr breites Spektrum aller relevanten industriellen technischen Bereiche und Technologiegen ab. Hier erfahren Sie mehr über Ihre Akkreditierungsmöglichkeiten als außerhalb Deutschlands angesiedelte Konformitätsbewertungsstelle.
Warum eine Akkreditierung durch die DAkkS?
Mit einer Akkreditierung der DAkkS erhalten Sie Zugang zur Qualitätsinfrastruktur Made in Germany und können sich im Wettbewerb der Konformitätsbewertung behaupten und ihren Kunden Zugang zu allen wesentlichen Weltmärken ermöglichen. Eine DAkkS-Akkreditierung zu erhalten ist dank unseres weltweit exzellenten Rufes ein Beleg für ausgezeichnete Leistungen und Qualität.
Wann ist eine Akkreditierung durch die DAkkS für Stellen mit Sitz im Ausland möglich?
Die DAkkS ist als nationale Akkreditierungsbehörde in erster Linie auf die Bedürfnisse von Unternehmen und Institutionen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausgerichtet und erbringt hoheitliche Tätigkeiten gegenüber Stellen mit Sitz in Deutschland im Rahmen des Akkreditierungsstellengesetzes (AkkStelleG) und der EU-Verordnung (EG) 765/2008.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die DAkkS jedoch auch Akkreditierungsanträge von Organisationen mit Sitz außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der EU-Verordnung 765/2008 berücksichtigen (Drittstaaten). Wenn sich also der Hauptsitz Ihrer Konformitätsbewertungsstelle nicht in Deutschland sowie zusätzlich außerhalb eines der Mitgliedsstaaten der EU und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) befindet, kann die DAkkS eine Akkreditierungen im Rahmen ihrer Programme und Kapazitäten anbieten.
Was kostet eine Akkreditierung?
Alle Leistungen der DAkkS werden auf der Grundlage einer Entgeltliste abgerechnet. Für einen individuellen Kostenvoranschlag sind folgende Informationen notwendig:
- Anzahl der Mitarbeiter, die in dem zu akkreditierenden Bereich tätig sind, einschließlich externer Mitarbeiter (z. B. Probenehmer, Inspektoren, Auditoren) und unabhängig davon, ob sie eine Teilzeit- oder Vollzeitstelle haben
- Anzahl der Standorte Ihrer Konformitätsbewertungsstelle
- Beschreibung der Konformitätsbewertungsverfahren, die Sie akkreditiert bekommen möchten (Scope of Accreditation) anhand der Listen zur Beantragung des Geltungsbereiches
Wie erfolgt die Antragsstellung?
Für die effiziente Abwicklung des Antragsverfahrens stehen Ihnen Formulare der DAkkS zur Verfügung. Der Antrag auf Akkreditierung muss mindestens die folgenden Unterlagen enthalten:
- Wir benötigen einen Nachweis über die Rechtsform des antragstellenden Unternehmens.
- Wir benötigen das ausgefüllte Antragsformular für die Akkreditierung. Bitte beachten Sie, dass die Unterschriften auf dem Antrag mit den vertretungsberechtigten Personen aus dem Nachweis über die Rechtsform übereinstimmen müssen.
- Für die Angabe des Akkreditierungsumfangs steht je nach Tätigkeitsbereich eine Reihe von spezifischen Vorlagen zur Verfügung.
Eine Übersicht finden Sie im Dokument „Liste der Vorlagen zur Beantragung des Akkreditierungsumfangs (72 FB 006_e)“. Die Anleitung zum Ausfüllen des Antragsformulars (72 SD 004_e) gibt detaillierte Informationen und wichtige Hilfestellungen.
Wie läuft das weitere Verfahren zur Akkreditierung ab?
Nach der Prüfung des Antrages erhalten Sie ein Vertragsangebot. Wenn der Vertrag von Ihnen und der DAkkS unterzeichneten wurde, beginnt die Planung des Akkreditierungsverfahrens und es wird eine Kostenvorschuss angefordert. Nach Zahlungseingang werden die Termine vereinbart.
Eine genaue Beschreibung des technischen Vorgangs der Akkreditierung finden Sie hier:
Ihr Kontakt
Sie interessieren sich für eine Akkreditierung durch die DAkkS oder möchten sich über die Akkreditierung informieren. Dann richten Sie Ihre Anfrage an die Internationale Kontaktstelle der DAkkS.