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ZER-QMS, Zertifizierungsstelle, Qualitäts- und Umweltgutachter GmbH

Detailinformationen

Zertifizierungsstelle für Managementsysteme

ZER-QMS, Zertifizierungsstelle, Qualitäts- und Umweltgutachter GmbH

Volksgartenstraße 48, 50677 Köln, Deutschland
D-ZM-17431-01-01 | Gültig seit: 16.09.2022

Kurzschreibung des Geltungsbereichs

DIN EN ISO 9001:2015 Qualitätsmanagementsysteme; DIN EN ISO 14001:2015 Umweltmanagementsysteme; DIN ISO 45001:2018 Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit   DIN EN ISO 9001:2015 Qualitätsmanagementsysteme - Anforderungen, gemäß DIN EN ISO/IEC 17021-3:2019; DIN EN ISO 14001:2015 Umweltmanagementsysteme - Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung, gemäß DIN EN ISO/IEC 17021-2:2019 DIN ISO 45001:2018 Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, gemäß DIN ISO/IEC TS 17021-10:2018;
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Weitere Akkreditierungen

D-ZM-17431-01-00 | Gültig seit: 16.09.2022
D-ZM-17431-01-02 | Gültig seit: 22.01.2024
D-ZM-17431-01-03 | Gültig seit: 07.11.2023
D-ZM-17431-01-04 | Gültig seit: 16.09.2022

Hinweis zum Urkundenstatus

Die Datenbank der akkreditierten Stellen beinhaltet neben den aktuell gültigen Akkreditierungen auch Informationen zu zurückgezogenen und ausgesetzten Akkreditierungs­urkunden. In den Suchergebnissen wird der Status einer Akkreditierung angezeigt. Der Filter „Urkundenstatus“ ermöglicht eine Einschränkung des Suchergebnisses.

  • Aktiv: Diese Akkreditierungen sind ohne Einschränkungen gültig.
  • Ausgesetzt: Diese Akkreditierungen sind zeitweise eingeschränkt, entweder in vollem Umfang („vollständig ausgesetzt“) oder für einen Teil des Geltungsbereichs der Akkreditierung („teilweise ausgesetzt“).
  • Zurückgezogen: Diese Akkreditierungen wurden in den vergangenen sechs Monaten für den gesamten Geltungsbereich zurückgezogen.

Eine Aussetzung oder Zurückziehung einer Akkreditierung erfolgt unter anderem, wenn eine akkreditierte Konformitäts­bewertungsstelle die relevanten Voraussetzungen für die Akkreditierung nicht mehr erfüllt, die an sie gestellten Anforderungen nicht einhält, die Akkreditierungs­regeln nicht befolgt oder freiwillig die Aussetzung oder Zurückziehung beantragt hat.

Die Anforderung, den Status einer Akkreditierung öffentlich zugänglich zu machen, ergibt sich aus der Norm DIN EN ISO/IEC 17011, zu deren Einhaltung die DAkkS verpflichtet ist.

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