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Zertifizierung Bau GmbH

Detailinformationen

Zertifizierungsstelle für Produkte, Prozesse und Dienstleistungen

Zertifizierung Bau GmbH

Kronenstraße 55 - 58, 10117 Berlin, Deutschland
D-ZE-16004-01-03 | Gültig seit: 31.07.2020

Kurzschreibung des Geltungsbereichs

Präqualifizierung von Kurier-, Express- und Paketdienstleistern i.S.v. § 28e Abs. 3g SGB IV und Art. 64 der Vergaberichtlinie 2014/24/EU (PQ KEP)

Short description of the scope (machine translation)

Prequalification of courier, express and parcel service providers i.S.v. Section 28e (3g) SGB IV and Art. 64 of the procurement directive 2014/24 / EU (PQ KEP)
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Weitere Akkreditierungen

D-ZE-16004-01-01 | Gültig seit: 14.10.2019
D-ZE-16004-01-02 | Gültig seit: 08.07.2022
D-ZM-16004-01-00 | Gültig seit: 28.10.2022
D-ZM-16004-01-01 | Gültig seit: 28.10.2022
D-ZM-16004-01-02 | Gültig seit: 28.10.2022
D-ZM-16004-01-03 | Gültig seit: 28.10.2022
D-ZP-16004-01-00 | Gültig seit: 21.10.2022

Hinweis zum Urkundenstatus

Die Datenbank der akkreditierten Stellen beinhaltet neben den aktuell gültigen Akkreditierungen auch Informationen zu zurückgezogenen und ausgesetzten Akkreditierungs­urkunden. In den Suchergebnissen wird der Status einer Akkreditierung angezeigt. Der Filter „Urkundenstatus“ ermöglicht eine Einschränkung des Suchergebnisses.

  • Aktiv: Diese Akkreditierungen sind ohne Einschränkungen gültig.
  • Ausgesetzt: Diese Akkreditierungen sind zeitweise eingeschränkt, entweder in vollem Umfang („vollständig ausgesetzt“) oder für einen Teil des Geltungsbereichs der Akkreditierung („teilweise ausgesetzt“).
  • Zurückgezogen: Diese Akkreditierungen wurden in den vergangenen sechs Monaten für den gesamten Geltungsbereich zurückgezogen.

Eine Aussetzung oder Zurückziehung einer Akkreditierung erfolgt unter anderem, wenn eine akkreditierte Konformitäts­bewertungsstelle die relevanten Voraussetzungen für die Akkreditierung nicht mehr erfüllt, die an sie gestellten Anforderungen nicht einhält, die Akkreditierungs­regeln nicht befolgt oder freiwillig die Aussetzung oder Zurückziehung beantragt hat.

Die Anforderung, den Status einer Akkreditierung öffentlich zugänglich zu machen, ergibt sich aus der Norm DIN EN ISO/IEC 17011, zu deren Einhaltung die DAkkS verpflichtet ist.

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