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  • Akkreditierte Stelle

Normec uppenkamp GmbH

Detailinformationen

Prüflaboratorium

Normec uppenkamp GmbH

Kapellenweg 8, 48683 Ahaus, Deutschland
D-PL-21203-01-00 | Gültig seit: 19.05.2022

Kurzschreibung des Geltungsbereichs

Probenahme und Messung von Gerüchen in Emissionen und Immissionen; Bestimmung der Geruchsintensität und der Hedonik von Luftproben; Immissionsprognose auf der Grundlage der technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft und der Geruchsimmissions-Richtlinie; Ermittlung von Geräuschen; ausgewählte Prüfungen von Geräuschimmissionen am Arbeitsplatz; Ermittlung von Geräuschen an Windenergieanlagen; Modul Immissionsschutz

Short description of the scope (machine translation)

sampling and measurement of odors in emission and immissions; determination of the odor intensity and of the hedonics of air samples; immission at of the basis of the tchnical instructions for pollution of the air and of the odor immission-directive; determination of noise; selected tests of noise immissions am work; determination of noise at wind turbines; modul Imission protection
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Hinweis zum Urkundenstatus

Die Datenbank der akkreditierten Stellen beinhaltet neben den aktuell gültigen Akkreditierungen auch Informationen zu zurückgezogenen und ausgesetzten Akkreditierungs­urkunden. In den Suchergebnissen wird der Status einer Akkreditierung angezeigt. Der Filter „Urkundenstatus“ ermöglicht eine Einschränkung des Suchergebnisses.

  • Aktiv: Diese Akkreditierungen sind ohne Einschränkungen gültig.
  • Ausgesetzt: Diese Akkreditierungen sind zeitweise eingeschränkt, entweder in vollem Umfang („vollständig ausgesetzt“) oder für einen Teil des Geltungsbereichs der Akkreditierung („teilweise ausgesetzt“).
  • Zurückgezogen: Diese Akkreditierungen wurden in den vergangenen sechs Monaten für den gesamten Geltungsbereich zurückgezogen.

Eine Aussetzung oder Zurückziehung einer Akkreditierung erfolgt unter anderem, wenn eine akkreditierte Konformitäts­bewertungsstelle die relevanten Voraussetzungen für die Akkreditierung nicht mehr erfüllt, die an sie gestellten Anforderungen nicht einhält, die Akkreditierungs­regeln nicht befolgt oder freiwillig die Aussetzung oder Zurückziehung beantragt hat.

Die Anforderung, den Status einer Akkreditierung öffentlich zugänglich zu machen, ergibt sich aus der Norm DIN EN ISO/IEC 17011, zu deren Einhaltung die DAkkS verpflichtet ist.

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