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  • Akkreditierte Stelle

Laborgesellschaft für Bauanalytik mbH

Detailinformationen

Prüflaboratorium

Laborgesellschaft für Bauanalytik mbH

Pfälzer Ring 24, 68766 Hockenheim, Deutschland
D-PL-20504-01-00 | Gültig seit: 15.12.2022

Kurzschreibung des Geltungsbereichs

mikrobiologische und ausgewählte chemische Untersuchungen gemäß Trinkwasserverordnung, Probenahme von Trinkwasser; Probenahme und mikrobiologische Untersuchungen von Nutzwasser gemäß §3 Absatz 8 42. BImSchV; Probenahme von Schwimm- und Badebeckenwasser; ausgewählte physikalisch-chemische und mikrobiologische Untersuchungen von Wasser aus Rückkühlwerken und Kühlwasser sowie Schwimm- und Badebeckenwasser

Short description of the scope (machine translation)

microbiological and selected chemical analysis according to decree about drinking water, sampling of drinking water; sampling and microbiological analysis of industrial water according to §3 distribution 8 42. blmschv; sampling of swim- and bath water; selected physical-chemical and microbiological analysis of water from cooling plants and cooling water as well as swim- and bath water
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Hinweis zum Urkundenstatus

Die Datenbank der akkreditierten Stellen beinhaltet neben den aktuell gültigen Akkreditierungen auch Informationen zu zurückgezogenen und ausgesetzten Akkreditierungs­urkunden. In den Suchergebnissen wird der Status einer Akkreditierung angezeigt. Der Filter „Urkundenstatus“ ermöglicht eine Einschränkung des Suchergebnisses.

  • Aktiv: Diese Akkreditierungen sind ohne Einschränkungen gültig.
  • Ausgesetzt: Diese Akkreditierungen sind zeitweise eingeschränkt, entweder in vollem Umfang („vollständig ausgesetzt“) oder für einen Teil des Geltungsbereichs der Akkreditierung („teilweise ausgesetzt“).
  • Zurückgezogen: Diese Akkreditierungen wurden in den vergangenen sechs Monaten für den gesamten Geltungsbereich zurückgezogen.

Eine Aussetzung oder Zurückziehung einer Akkreditierung erfolgt unter anderem, wenn eine akkreditierte Konformitäts­bewertungsstelle die relevanten Voraussetzungen für die Akkreditierung nicht mehr erfüllt, die an sie gestellten Anforderungen nicht einhält, die Akkreditierungs­regeln nicht befolgt oder freiwillig die Aussetzung oder Zurückziehung beantragt hat.

Die Anforderung, den Status einer Akkreditierung öffentlich zugänglich zu machen, ergibt sich aus der Norm DIN EN ISO/IEC 17011, zu deren Einhaltung die DAkkS verpflichtet ist.

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