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Terrachem GmbH

Detailinformationen

Prüflaboratorium

Terrachem GmbH

Mallaustraße 57, 68219 Mannheim, Deutschland
D-PL-20323-01-00 | Gültig seit: 09.12.2020

Kurzschreibung des Geltungsbereichs

quantitative Bestimmung von ausgewählten Elementen in Oxiden, Gläsern, Aschen und Ölen mittels wellenlängendispersiver Röntgenfluoreszenz (RFA); semiquantitative Bestimmung von ausgewählten Elementen in Abfällen und Böden mittels wellenlängendispersiver Röntgenfluoreszenz (RFA); Röntgenbeugungsanalyse an polykristallinen und amorphen Feststoffen (XRD) Gravimetrische und chemisch–physikalische Untersuchungen in Feststoffen

Short description of the scope (machine translation)

quantitative determination of selected elements in oxides, glasses, ashes and oil using wavelength dispersive RFA (XFA); semiquantitative determination of selected elements in wastes and grounds using wavelength dispersive RFA (XFA); X-ray diffraction analysis at polycrystalline and amorphous solids (XRD) gravimetric and chemical-physical analysis in solids
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Hinweis zum Urkundenstatus

Die Datenbank der akkreditierten Stellen beinhaltet neben den aktuell gültigen Akkreditierungen auch Informationen zu zurückgezogenen und ausgesetzten Akkreditierungs­urkunden. In den Suchergebnissen wird der Status einer Akkreditierung angezeigt. Der Filter „Urkundenstatus“ ermöglicht eine Einschränkung des Suchergebnisses.

  • Aktiv: Diese Akkreditierungen sind ohne Einschränkungen gültig.
  • Ausgesetzt: Diese Akkreditierungen sind zeitweise eingeschränkt, entweder in vollem Umfang („vollständig ausgesetzt“) oder für einen Teil des Geltungsbereichs der Akkreditierung („teilweise ausgesetzt“).
  • Zurückgezogen: Diese Akkreditierungen wurden in den vergangenen sechs Monaten für den gesamten Geltungsbereich zurückgezogen.

Eine Aussetzung oder Zurückziehung einer Akkreditierung erfolgt unter anderem, wenn eine akkreditierte Konformitäts­bewertungsstelle die relevanten Voraussetzungen für die Akkreditierung nicht mehr erfüllt, die an sie gestellten Anforderungen nicht einhält, die Akkreditierungs­regeln nicht befolgt oder freiwillig die Aussetzung oder Zurückziehung beantragt hat.

Die Anforderung, den Status einer Akkreditierung öffentlich zugänglich zu machen, ergibt sich aus der Norm DIN EN ISO/IEC 17011, zu deren Einhaltung die DAkkS verpflichtet ist.

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