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IFAB Ingenieure für angewandte Brandschutzforschung GmbH

Detailinformationen

Prüflaboratorium

IFAB Ingenieure für angewandte Brandschutzforschung GmbH

Pankstraße 8, Haus A, 13127 Berlin, Deutschland
D-PL-19994-01-00 | Gültig seit: 06.10.2020

Kurzschreibung des Geltungsbereichs

Prüfung der Wirksamkeit von wasserbasierten Brandbekämpfungsanlagen durch Brandversuche für Schienenfahrzeuge, Industrieanlagen, öffentliche Plätze, Lagerräume, Maschinen- und Anlagenräume, Tunnel- und Verkehrsinfrastrukturanlagen sowie Hochvolt-Energiespeicher; Experimentelle Untersuchungen von Bemessungsbrandszenarien durch Realbrandversuche

Short description of the scope (machine translation)

Proof of the effectiveness of water-based fire-fighting systems by fire tests for rolling stock, industrial plants, public places, store rooms, engine and machinery spaces, tunnel- and transport infrastructure systems as well as high-voltage batteries; Experimental determination of design fire scenarios by full scale fire tests
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Hinweis zum Urkundenstatus

Die Datenbank der akkreditierten Stellen beinhaltet neben den aktuell gültigen Akkreditierungen auch Informationen zu zurückgezogenen und ausgesetzten Akkreditierungs­urkunden. In den Suchergebnissen wird der Status einer Akkreditierung angezeigt. Der Filter „Urkundenstatus“ ermöglicht eine Einschränkung des Suchergebnisses.

  • Aktiv: Diese Akkreditierungen sind ohne Einschränkungen gültig.
  • Ausgesetzt: Diese Akkreditierungen sind zeitweise eingeschränkt, entweder in vollem Umfang („vollständig ausgesetzt“) oder für einen Teil des Geltungsbereichs der Akkreditierung („teilweise ausgesetzt“).
  • Zurückgezogen: Diese Akkreditierungen wurden in den vergangenen sechs Monaten für den gesamten Geltungsbereich zurückgezogen.

Eine Aussetzung oder Zurückziehung einer Akkreditierung erfolgt unter anderem, wenn eine akkreditierte Konformitäts­bewertungsstelle die relevanten Voraussetzungen für die Akkreditierung nicht mehr erfüllt, die an sie gestellten Anforderungen nicht einhält, die Akkreditierungs­regeln nicht befolgt oder freiwillig die Aussetzung oder Zurückziehung beantragt hat.

Die Anforderung, den Status einer Akkreditierung öffentlich zugänglich zu machen, ergibt sich aus der Norm DIN EN ISO/IEC 17011, zu deren Einhaltung die DAkkS verpflichtet ist.

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