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Landkreis Gifhorn Fachbereich Umwelt Wasseruntersuchungslabor

Detailinformationen

Prüflaboratorium

Landkreis Gifhorn Fachbereich Umwelt Wasseruntersuchungslabor

Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn, Deutschland
D-PL-19048-02-00 | Gültig seit: 17.11.2023

Kurzschreibung des Geltungsbereichs

ausgewählte physikalische, physikalisch-chemische, chemische, sensorische und mikrobiologische Untersuchungen von Wasser (Grund- und Oberflächenwasser, Schwimm- und Badebeckenwasser, Badegewässer, Wasser aus stehenden Gewässern, Fließgewässern und Abwasser); mikrobiologische und ausgewählte chemische Untersuchungen gemäß Trinkwasserverordnung, Probenahme von Roh- und Trinkwasser; Probenahme von Abwasser, Schwimm- und Badebeckenwasser, Badegewässer, Wasser aus stehenden Gewässern und Fließgewässern; Fachmodul Wasser

Short description of the scope (machine translation)

selected physical, physical-chemical, chemical, sensoric and microbiological analysis of water (ground- and surface water, swim- and bath water, Badegewässer, water from stagnant water, running water and sewage); microbiological and selected chemical analysis according to decree about drinking water, sampling of raw- and drinking water; sampling of sewage, swim- and bath water, Badegewässer, water from stagnant water and running water; expert modul water
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Hinweis zum Urkundenstatus

Die Datenbank der akkreditierten Stellen beinhaltet neben den aktuell gültigen Akkreditierungen auch Informationen zu zurückgezogenen und ausgesetzten Akkreditierungs­urkunden. In den Suchergebnissen wird der Status einer Akkreditierung angezeigt. Der Filter „Urkundenstatus“ ermöglicht eine Einschränkung des Suchergebnisses.

  • Aktiv: Diese Akkreditierungen sind ohne Einschränkungen gültig.
  • Ausgesetzt: Diese Akkreditierungen sind zeitweise eingeschränkt, entweder in vollem Umfang („vollständig ausgesetzt“) oder für einen Teil des Geltungsbereichs der Akkreditierung („teilweise ausgesetzt“).
  • Zurückgezogen: Diese Akkreditierungen wurden in den vergangenen sechs Monaten für den gesamten Geltungsbereich zurückgezogen.

Eine Aussetzung oder Zurückziehung einer Akkreditierung erfolgt unter anderem, wenn eine akkreditierte Konformitäts­bewertungsstelle die relevanten Voraussetzungen für die Akkreditierung nicht mehr erfüllt, die an sie gestellten Anforderungen nicht einhält, die Akkreditierungs­regeln nicht befolgt oder freiwillig die Aussetzung oder Zurückziehung beantragt hat.

Die Anforderung, den Status einer Akkreditierung öffentlich zugänglich zu machen, ergibt sich aus der Norm DIN EN ISO/IEC 17011, zu deren Einhaltung die DAkkS verpflichtet ist.

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