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  • Akkreditierte Stelle

Hüttentechnische Vereinigung der Deutschen Glasindustrie (HVG)

Detailinformationen

Prüflaboratorium

Hüttentechnische Vereinigung der Deutschen Glasindustrie (HVG)

Siemensstraße 45, 63071 Offenbach, Deutschland
D-PL-14520-01-00 | Gültig seit: 04.05.2021

Kurzschreibung des Geltungsbereichs

Ermittlung von anorganischen und organischen gas-oder partikelförmigen Luftinhaltsstoffen; Spezielle Probenahme von Stoffen, die einen besonderen Aufwand bei der Probenahme erfordern; Kalibrierungen und Funktionsprüfungen kontinuierlich arbeitender Emissionsmesseinrichtungen für anorganische und organische gas-oder partikelförmige Luftinhaltsstoffe; Modul Immissionsschutz

Short description of the scope (machine translation)

determination of inorganic and organic gas-or particulate air constituents; special sampling of materials, the a special efforts at of the sampling require; calibrations and functional tests continual working emission measuring equipment for inorganic and organic gas-or particulate air pollutants; modul Imission protection
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Hinweis zum Urkundenstatus

Die Datenbank der akkreditierten Stellen beinhaltet neben den aktuell gültigen Akkreditierungen auch Informationen zu zurückgezogenen und ausgesetzten Akkreditierungs­urkunden. In den Suchergebnissen wird der Status einer Akkreditierung angezeigt. Der Filter „Urkundenstatus“ ermöglicht eine Einschränkung des Suchergebnisses.

  • Aktiv: Diese Akkreditierungen sind ohne Einschränkungen gültig.
  • Ausgesetzt: Diese Akkreditierungen sind zeitweise eingeschränkt, entweder in vollem Umfang („vollständig ausgesetzt“) oder für einen Teil des Geltungsbereichs der Akkreditierung („teilweise ausgesetzt“).
  • Zurückgezogen: Diese Akkreditierungen wurden in den vergangenen sechs Monaten für den gesamten Geltungsbereich zurückgezogen.

Eine Aussetzung oder Zurückziehung einer Akkreditierung erfolgt unter anderem, wenn eine akkreditierte Konformitäts­bewertungsstelle die relevanten Voraussetzungen für die Akkreditierung nicht mehr erfüllt, die an sie gestellten Anforderungen nicht einhält, die Akkreditierungs­regeln nicht befolgt oder freiwillig die Aussetzung oder Zurückziehung beantragt hat.

Die Anforderung, den Status einer Akkreditierung öffentlich zugänglich zu machen, ergibt sich aus der Norm DIN EN ISO/IEC 17011, zu deren Einhaltung die DAkkS verpflichtet ist.

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