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  • Akkreditierte Stelle

Fernwasserversorgung Franken Betriebslabor

Detailinformationen

Prüflaboratorium

Fernwasserversorgung Franken Betriebslabor

Am Maustal 4, 97320 Sulzfeld, Deutschland
D-PL-14510-01-00 | Gültig seit: 19.11.2019

Kurzschreibung des Geltungsbereichs

mikrobiologische, sensorische, physikalische, physikalisch-chemische und chemische Untersuchungen von Wasser (Rohwasser, Oberflächenwasser, Grundwasser, Wasser aus Trinkwasseraufbereitungsanlagen, Abwasser); Probenahme aus Grundwasserleitern, stehenden Gewässern, Fließgewässern und von Schlämmen; mikrobiologische, sensorische und ausgewählte chemische Untersuchungen gemäß Trinkwasserverordnung, Probenahme von Roh- und Trinkwasser

Short description of the scope (machine translation)

microbiological, sensoric, physical, physico-chemical and chemical analysis of water (raw water, surface water, ground water, water from Drinking water treatment plants, sewage); sampling from ground water, stagnant water, running water and of sludges; microbiological, sensoric and selected chemical analysis according to decree about drinking water, sampling of raw- and drinking water
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Hinweis zum Urkundenstatus

Die Datenbank der akkreditierten Stellen beinhaltet neben den aktuell gültigen Akkreditierungen auch Informationen zu zurückgezogenen und ausgesetzten Akkreditierungs­urkunden. In den Suchergebnissen wird der Status einer Akkreditierung angezeigt. Der Filter „Urkundenstatus“ ermöglicht eine Einschränkung des Suchergebnisses.

  • Aktiv: Diese Akkreditierungen sind ohne Einschränkungen gültig.
  • Ausgesetzt: Diese Akkreditierungen sind zeitweise eingeschränkt, entweder in vollem Umfang („vollständig ausgesetzt“) oder für einen Teil des Geltungsbereichs der Akkreditierung („teilweise ausgesetzt“).
  • Zurückgezogen: Diese Akkreditierungen wurden in den vergangenen sechs Monaten für den gesamten Geltungsbereich zurückgezogen.

Eine Aussetzung oder Zurückziehung einer Akkreditierung erfolgt unter anderem, wenn eine akkreditierte Konformitäts­bewertungsstelle die relevanten Voraussetzungen für die Akkreditierung nicht mehr erfüllt, die an sie gestellten Anforderungen nicht einhält, die Akkreditierungs­regeln nicht befolgt oder freiwillig die Aussetzung oder Zurückziehung beantragt hat.

Die Anforderung, den Status einer Akkreditierung öffentlich zugänglich zu machen, ergibt sich aus der Norm DIN EN ISO/IEC 17011, zu deren Einhaltung die DAkkS verpflichtet ist.

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