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Universitätsmedizin Greifswald Institut für Rechtsmedizin

Detailinformationen

Prüflaboratorium

Universitätsmedizin Greifswald Institut für Rechtsmedizin

Kuhstraße 30, 17489 Greifswald, Deutschland
D-PL-13155-01-01 | Gültig seit: 07.09.2020

Kurzschreibung des Geltungsbereichs

Forensik Prüfgebiete: Forensische Toxikologie inkl. zur Fahreignungsdiagnostik Forensische Genetik (DNA-Spuren, Vergleichsproben, Identitätsfeststellung) Forensische Alkohologie Forensische Medizin Probenahme: Forensische Genetik (Vergleichsproben, Identitätsfeststellung) Im Rahmen der Fahreignungsdiagnostik

Short description of the scope (machine translation)

forensic testing fields: forensic toxicology included. for driving fitness diagnostic forensic genetik (DNA-traces, equation probes, establishing identity) forensic blood alcohol forensic medicine sampling: forensic genetik (equation probes, establishing identity) at within the scope of of the driving fitness diagnostic
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Weitere Akkreditierungen

D-ML-13155-04-00 | Gültig seit: 05.12.2023
D-PL-13155-01-02 | Gültig seit: 07.09.2020
D-PL-13155-02-00 | Gültig seit: 17.12.2021

Hinweis zum Urkundenstatus

Die Datenbank der akkreditierten Stellen beinhaltet neben den aktuell gültigen Akkreditierungen auch Informationen zu zurückgezogenen und ausgesetzten Akkreditierungs­urkunden. In den Suchergebnissen wird der Status einer Akkreditierung angezeigt. Der Filter „Urkundenstatus“ ermöglicht eine Einschränkung des Suchergebnisses.

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  • Zurückgezogen: Diese Akkreditierungen wurden in den vergangenen sechs Monaten für den gesamten Geltungsbereich zurückgezogen.

Eine Aussetzung oder Zurückziehung einer Akkreditierung erfolgt unter anderem, wenn eine akkreditierte Konformitäts­bewertungsstelle die relevanten Voraussetzungen für die Akkreditierung nicht mehr erfüllt, die an sie gestellten Anforderungen nicht einhält, die Akkreditierungs­regeln nicht befolgt oder freiwillig die Aussetzung oder Zurückziehung beantragt hat.

Die Anforderung, den Status einer Akkreditierung öffentlich zugänglich zu machen, ergibt sich aus der Norm DIN EN ISO/IEC 17011, zu deren Einhaltung die DAkkS verpflichtet ist.

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