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Omexom Renewable Energies Offshore GmbH Stabsstelle Solutions

Detailinformationen

Inspektionsstelle

Omexom Renewable Energies Offshore GmbH Stabsstelle Solutions

Bahnhofstraße 7, 26122 Oldenburg, Deutschland
D-IS-21647-01-00 | Gültig seit: 09.08.2023

Kurzschreibung des Geltungsbereichs

Inspektion der Anlagentechnik, Elektrotechnik und Tragstrukturen von Windenergieanlagen, Umspannstationen und anderen Einrichtungen in Windparks sowie Prozessprüfungen und Prüfung von Genehmigungsanforderungen in der Onshore und Offshore Windenergie durch Beurteilung und Feststellung der Übereinstimmung mit bestimmten und - aufgrund einer sachverständigen Beurteilung - mit allgemeinen Anforderungen

Short description of the scope (machine translation)

inspection of plant engineering, Electrical Engineering and Tragstrukturen of wind turbines, Umspannstationen and others facilities in wind farms as well as Prozessprüfungen and testing of Genehmigungsanforderungen in of onshore and offshore wind energy by assessment and finding of agreement with determination and - due to a expert assessment - with general requirements
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Hinweis zum Urkundenstatus

Die Datenbank der akkreditierten Stellen beinhaltet neben den aktuell gültigen Akkreditierungen auch Informationen zu zurückgezogenen und ausgesetzten Akkreditierungs­urkunden. In den Suchergebnissen wird der Status einer Akkreditierung angezeigt. Der Filter „Urkundenstatus“ ermöglicht eine Einschränkung des Suchergebnisses.

  • Aktiv: Diese Akkreditierungen sind ohne Einschränkungen gültig.
  • Ausgesetzt: Diese Akkreditierungen sind zeitweise eingeschränkt, entweder in vollem Umfang („vollständig ausgesetzt“) oder für einen Teil des Geltungsbereichs der Akkreditierung („teilweise ausgesetzt“).
  • Zurückgezogen: Diese Akkreditierungen wurden in den vergangenen sechs Monaten für den gesamten Geltungsbereich zurückgezogen.

Eine Aussetzung oder Zurückziehung einer Akkreditierung erfolgt unter anderem, wenn eine akkreditierte Konformitäts­bewertungsstelle die relevanten Voraussetzungen für die Akkreditierung nicht mehr erfüllt, die an sie gestellten Anforderungen nicht einhält, die Akkreditierungs­regeln nicht befolgt oder freiwillig die Aussetzung oder Zurückziehung beantragt hat.

Die Anforderung, den Status einer Akkreditierung öffentlich zugänglich zu machen, ergibt sich aus der Norm DIN EN ISO/IEC 17011, zu deren Einhaltung die DAkkS verpflichtet ist.

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