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  • Akkreditierte Stelle

Deutsche WindGuard Inspection GmbH

Detailinformationen

Inspektionsstelle

Deutsche WindGuard Inspection GmbH

Oldenburger Straße 65 A, 26316 Varel, Deutschland
D-IS-21597-01-00 | Gültig seit: 23.01.2024

Kurzschreibung des Geltungsbereichs

Inspektion von Windenergieanlagen und deren Komponenten, Wiederkehrende Prüfungen, Prüfungen nach Inbetriebnahme oder zur Aufnahme vom Anlagenstatus, endoskopische Untersuchungen an Windenergieanlagen durch Beurteilung und Feststellung der Übereinstimmung mit bestimmten und - aufgrund einer sachverständigen Beurteilung - mit allgemeinen Anforderungen

Short description of the scope (machine translation)

inspection of wind turbines and whose components, recurrent tests, tests according to commissioning or for recording from system status, endoscopic analysis at wind turbines by assessment and finding of agreement with determination and - due to a expert assessment - with general requirements
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Hinweis zum Urkundenstatus

Die Datenbank der akkreditierten Stellen beinhaltet neben den aktuell gültigen Akkreditierungen auch Informationen zu zurückgezogenen und ausgesetzten Akkreditierungs­urkunden. In den Suchergebnissen wird der Status einer Akkreditierung angezeigt. Der Filter „Urkundenstatus“ ermöglicht eine Einschränkung des Suchergebnisses.

  • Aktiv: Diese Akkreditierungen sind ohne Einschränkungen gültig.
  • Ausgesetzt: Diese Akkreditierungen sind zeitweise eingeschränkt, entweder in vollem Umfang („vollständig ausgesetzt“) oder für einen Teil des Geltungsbereichs der Akkreditierung („teilweise ausgesetzt“).
  • Zurückgezogen: Diese Akkreditierungen wurden in den vergangenen sechs Monaten für den gesamten Geltungsbereich zurückgezogen.

Eine Aussetzung oder Zurückziehung einer Akkreditierung erfolgt unter anderem, wenn eine akkreditierte Konformitäts­bewertungsstelle die relevanten Voraussetzungen für die Akkreditierung nicht mehr erfüllt, die an sie gestellten Anforderungen nicht einhält, die Akkreditierungs­regeln nicht befolgt oder freiwillig die Aussetzung oder Zurückziehung beantragt hat.

Die Anforderung, den Status einer Akkreditierung öffentlich zugänglich zu machen, ergibt sich aus der Norm DIN EN ISO/IEC 17011, zu deren Einhaltung die DAkkS verpflichtet ist.

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