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Teilgemeinschaftspraxis Molekularpathologie Südbayern

Detailinformationen

Inspektionsstelle

Teilgemeinschaftspraxis Molekularpathologie Südbayern

Giesinger Bahnhofplatz 2, 81539 München, Deutschland
D-IS-21151-01-00 | Gültig seit: 31.05.2022

Kurzschreibung des Geltungsbereichs

an den Standorten Giesinger Bahnhofsplatz 2, 81539 München Nonnenwald 2, Gebäude 433, 82377 Penzberg Julius-Probst-Straße 4, 87600 Kaufbeuren Elisabethenstraße 19, 88212 Ravensburg Bismarckstraße 23, 87700 Memmingen Inspektionen in den Bereichen: molekularpathologische Begutachtungen an humanen Geweben, an humanen Zellen und Körperflüssigkeiten unter Einbeziehung histologischer, zytologischer sowie molekularpathologischer Untersuchungen einschließlich sachverständiger Beurteilungen

Short description of the scope (machine translation)

at den locations Giesinger Bahnhofsplatz 2, 81539 München Nonnenwald 2, buildings 433, 82377 Penzberg Julius-Probst-Straße 4, 87600 Kaufbeuren Elisabethenstraße 19, 88212 Ravensburg Bismarckstraße 23, 87700 Memmingen inspections in den fields: molecular pathological assessments at human fabric, at human cells and human body fluids under inclusion histological, cytological as well as molecular pathology analysis including expert Evaluation
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Hinweis zum Urkundenstatus

Die Datenbank der akkreditierten Stellen beinhaltet neben den aktuell gültigen Akkreditierungen auch Informationen zu zurückgezogenen und ausgesetzten Akkreditierungs­urkunden. In den Suchergebnissen wird der Status einer Akkreditierung angezeigt. Der Filter „Urkundenstatus“ ermöglicht eine Einschränkung des Suchergebnisses.

  • Aktiv: Diese Akkreditierungen sind ohne Einschränkungen gültig.
  • Ausgesetzt: Diese Akkreditierungen sind zeitweise eingeschränkt, entweder in vollem Umfang („vollständig ausgesetzt“) oder für einen Teil des Geltungsbereichs der Akkreditierung („teilweise ausgesetzt“).
  • Zurückgezogen: Diese Akkreditierungen wurden in den vergangenen sechs Monaten für den gesamten Geltungsbereich zurückgezogen.

Eine Aussetzung oder Zurückziehung einer Akkreditierung erfolgt unter anderem, wenn eine akkreditierte Konformitäts­bewertungsstelle die relevanten Voraussetzungen für die Akkreditierung nicht mehr erfüllt, die an sie gestellten Anforderungen nicht einhält, die Akkreditierungs­regeln nicht befolgt oder freiwillig die Aussetzung oder Zurückziehung beantragt hat.

Die Anforderung, den Status einer Akkreditierung öffentlich zugänglich zu machen, ergibt sich aus der Norm DIN EN ISO/IEC 17011, zu deren Einhaltung die DAkkS verpflichtet ist.

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