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Geo + Plan Geotechnik GmbH

Detailinformationen

Inspektionsstelle

Geo + Plan Geotechnik GmbH

Max-Planck-Straße 13, 86825 Bad Wörishofen, Deutschland
D-IS-20030-02-00 | Gültig seit: 16.08.2022

Kurzschreibung des Geltungsbereichs

Inspektionen von Dichtungssystemen unter Verwendung mineralischer Baustoffe bei Deponiebaumaßnahmen hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit festgelegten und - aufgrund einer sachverständigen Beurteilung - allgemeinen Anforderungen auf Grundlage der Deponieverordnung vom 27. April 2009 (BGBl. I S. 900), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 9. Juli 2021 (BGBl. I S. 2598) geändert worden ist und dem Bundeseinheitlichen Qualitätsstandard BQS 9-1:2020-08 für den Einbau mineralischer Baustoffe in Deponieabdichtungssystemen

Short description of the scope (machine translation)

Inspections of sealing systems using mineral building materials in landfill construction measures with regard to their compliance with specified and - based on an expert assessment - general requirements based on the Landfill Ordinance of April 27, 2009 (BGBl. I p. 900), which was last amended by Article 3 of the Ordinance of July 9, 2021 (BGBl. I p. 2598) and the Federal Uniform Quality Standard BQS 9-1:2020-08 for the installation of mineral building materials in landfill sealing systems
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Die Datenbank der akkreditierten Stellen beinhaltet neben den aktuell gültigen Akkreditierungen auch Informationen zu zurückgezogenen und ausgesetzten Akkreditierungs­urkunden. In den Suchergebnissen wird der Status einer Akkreditierung angezeigt. Der Filter „Urkundenstatus“ ermöglicht eine Einschränkung des Suchergebnisses.

  • Aktiv: Diese Akkreditierungen sind ohne Einschränkungen gültig.
  • Ausgesetzt: Diese Akkreditierungen sind zeitweise eingeschränkt, entweder in vollem Umfang („vollständig ausgesetzt“) oder für einen Teil des Geltungsbereichs der Akkreditierung („teilweise ausgesetzt“).
  • Zurückgezogen: Diese Akkreditierungen wurden in den vergangenen sechs Monaten für den gesamten Geltungsbereich zurückgezogen.

Eine Aussetzung oder Zurückziehung einer Akkreditierung erfolgt unter anderem, wenn eine akkreditierte Konformitäts­bewertungsstelle die relevanten Voraussetzungen für die Akkreditierung nicht mehr erfüllt, die an sie gestellten Anforderungen nicht einhält, die Akkreditierungs­regeln nicht befolgt oder freiwillig die Aussetzung oder Zurückziehung beantragt hat.

Die Anforderung, den Status einer Akkreditierung öffentlich zugänglich zu machen, ergibt sich aus der Norm DIN EN ISO/IEC 17011, zu deren Einhaltung die DAkkS verpflichtet ist.

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