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Deutscher Hängegleiterverband e.V. (DHV) Deutscher Gleitschirmverband und Drachenflugverband DHV-Musterprüfstelle

Detailinformationen

Inspektionsstelle

Deutscher Hängegleiterverband e.V. (DHV) Deutscher Gleitschirmverband und Drachenflugverband DHV-Musterprüfstelle

Am Hoffeld 4, 83703 Gmund, Deutschland
D-IS-19459-01-00 | Gültig seit: 18.07.2023

Kurzschreibung des Geltungsbereichs

Inspektion des Musters nicht musterzulassungspflichtigen Luftsportgeräts bis 120 kg Leermasse (Hängegleiter sowie Gleitsegel einschließlich der jeweils zugehörigen Ausrüstung) gemäß §11 der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (LuftGerPV) und Feststellung der Übereinstimmung mit den festgelegten anwendbaren Lufttüchtigkeits¬forderungen – und aufgrund einer sachverständigen Beurteilung - mit allgemeinen Anforderungen

Short description of the scope (machine translation)

inspection of Musters non musterzulassungspflichtigen Luftsportgeräts up to 120 kg empty mass (Hängegleiter as well as paraglider including of the each in all associated equipment) according to §11 of the regulation for testing of aviation equipment (LuftGerPV) and finding of the agreement with den fixed applicable Lufttüchtigkeits-forderungen – and due to a expert assessment - with general requirements
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Hinweis zum Urkundenstatus

Die Datenbank der akkreditierten Stellen beinhaltet neben den aktuell gültigen Akkreditierungen auch Informationen zu zurückgezogenen und ausgesetzten Akkreditierungs­urkunden. In den Suchergebnissen wird der Status einer Akkreditierung angezeigt. Der Filter „Urkundenstatus“ ermöglicht eine Einschränkung des Suchergebnisses.

  • Aktiv: Diese Akkreditierungen sind ohne Einschränkungen gültig.
  • Ausgesetzt: Diese Akkreditierungen sind zeitweise eingeschränkt, entweder in vollem Umfang („vollständig ausgesetzt“) oder für einen Teil des Geltungsbereichs der Akkreditierung („teilweise ausgesetzt“).
  • Zurückgezogen: Diese Akkreditierungen wurden in den vergangenen sechs Monaten für den gesamten Geltungsbereich zurückgezogen.

Eine Aussetzung oder Zurückziehung einer Akkreditierung erfolgt unter anderem, wenn eine akkreditierte Konformitäts­bewertungsstelle die relevanten Voraussetzungen für die Akkreditierung nicht mehr erfüllt, die an sie gestellten Anforderungen nicht einhält, die Akkreditierungs­regeln nicht befolgt oder freiwillig die Aussetzung oder Zurückziehung beantragt hat.

Die Anforderung, den Status einer Akkreditierung öffentlich zugänglich zu machen, ergibt sich aus der Norm DIN EN ISO/IEC 17011, zu deren Einhaltung die DAkkS verpflichtet ist.

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