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  • Akkreditierte Stelle

Hanseatic Power Cert GmbH

Detailinformationen

Inspektionsstelle

Hanseatic Power Cert GmbH

Brandstwiete 4, 20457 Hamburg, Deutschland
D-IS-19400-02-00 | Gültig seit: 02.09.2021

Kurzschreibung des Geltungsbereichs

Inspektionen in den Bereichen: Konformitätsbewertungen von Gashochdruckleitungen gemäß der Verordnung über Gashochdruck-leitungen (GasHDrLtgV) hinsichtlich ihrer Beschaffenheit und Übereinstimmung mit den dort fest-gelegten Anforderungen und Feststellung ihrer Übereinstimmung aufgrund einer sachverständigen Beurteilung mit allgemeinen Anforderungen

Short description of the scope (machine translation)

inspections in den fields: conformity assessment of high pressure gas pipelines according to of the regulation over Gashochdruck-lines (GasHDrLtgV) concerning their nature and agreement with den there solid-gelegten requirements and finding their agreement due to a expert assessment with general requirements
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Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Weitere Akkreditierungen

D-ZE-19400-01-00 | Gültig seit: 22.12.2021

Hinweis zum Urkundenstatus

Die Datenbank der akkreditierten Stellen beinhaltet neben den aktuell gültigen Akkreditierungen auch Informationen zu zurückgezogenen und ausgesetzten Akkreditierungs­urkunden. In den Suchergebnissen wird der Status einer Akkreditierung angezeigt. Der Filter „Urkundenstatus“ ermöglicht eine Einschränkung des Suchergebnisses.

  • Aktiv: Diese Akkreditierungen sind ohne Einschränkungen gültig.
  • Ausgesetzt: Diese Akkreditierungen sind zeitweise eingeschränkt, entweder in vollem Umfang („vollständig ausgesetzt“) oder für einen Teil des Geltungsbereichs der Akkreditierung („teilweise ausgesetzt“).
  • Zurückgezogen: Diese Akkreditierungen wurden in den vergangenen sechs Monaten für den gesamten Geltungsbereich zurückgezogen.

Eine Aussetzung oder Zurückziehung einer Akkreditierung erfolgt unter anderem, wenn eine akkreditierte Konformitäts­bewertungsstelle die relevanten Voraussetzungen für die Akkreditierung nicht mehr erfüllt, die an sie gestellten Anforderungen nicht einhält, die Akkreditierungs­regeln nicht befolgt oder freiwillig die Aussetzung oder Zurückziehung beantragt hat.

Die Anforderung, den Status einer Akkreditierung öffentlich zugänglich zu machen, ergibt sich aus der Norm DIN EN ISO/IEC 17011, zu deren Einhaltung die DAkkS verpflichtet ist.

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