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Hygieneinspektionsstelle für Trinkwassersysteme (AHT) Dr.-Ing. Carsten Gollnisch

Detailinformationen

Inspektionsstelle

Hygieneinspektionsstelle für Trinkwassersysteme (AHT) Dr.-Ing. Carsten Gollnisch

Jacobsplatz 26-28, 04808 Wurzen, Deutschland
D-IS-18195-01-00 | Gültig seit: 14.04.2022

Kurzschreibung des Geltungsbereichs

Hygieneinspektion im Bereich von Trinkwasserführenden Systemen der Gebäudetechnik und Schwimm-und Badebeckenwasserführenden Systemen sowie Feststellung ihrer Übereinstimmung mit bestimmten Anforderungen und - aufgrund einer sachverständigen Beurteilung - mit allgemeinen Anforderungen; Hygieneinspektion zur Überprüfung der Anlagen gemäß § 14 (1) 42. BImSchV sowie die Feststellung ihrer Übereinstimmung mit bestimmten Anforderungen und - aufgrund einer sachverständigen Beurteilung - mit allgemeinen Anforderungen

Short description of the scope (machine translation)

hygiene inspection at area of carrying drinking water systems of the building and swim-and bathing pool water-bearing systems as well as finding their agreement with determination requirements and - due to a expert assessment - with general requirements; hygiene inspection for checkup of the facilities according to § 14 (1) 42. blmschv as well as the finding their agreement with determination requirements and - due to a expert assessment - with general requirements
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Weitere Akkreditierungen

D-PL-18195-01-00 | Gültig seit: 14.04.2022

Hinweis zum Urkundenstatus

Die Datenbank der akkreditierten Stellen beinhaltet neben den aktuell gültigen Akkreditierungen auch Informationen zu zurückgezogenen und ausgesetzten Akkreditierungs­urkunden. In den Suchergebnissen wird der Status einer Akkreditierung angezeigt. Der Filter „Urkundenstatus“ ermöglicht eine Einschränkung des Suchergebnisses.

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  • Ausgesetzt: Diese Akkreditierungen sind zeitweise eingeschränkt, entweder in vollem Umfang („vollständig ausgesetzt“) oder für einen Teil des Geltungsbereichs der Akkreditierung („teilweise ausgesetzt“).
  • Zurückgezogen: Diese Akkreditierungen wurden in den vergangenen sechs Monaten für den gesamten Geltungsbereich zurückgezogen.

Eine Aussetzung oder Zurückziehung einer Akkreditierung erfolgt unter anderem, wenn eine akkreditierte Konformitäts­bewertungsstelle die relevanten Voraussetzungen für die Akkreditierung nicht mehr erfüllt, die an sie gestellten Anforderungen nicht einhält, die Akkreditierungs­regeln nicht befolgt oder freiwillig die Aussetzung oder Zurückziehung beantragt hat.

Die Anforderung, den Status einer Akkreditierung öffentlich zugänglich zu machen, ergibt sich aus der Norm DIN EN ISO/IEC 17011, zu deren Einhaltung die DAkkS verpflichtet ist.

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