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TÜV SÜD Industrie Service GmbH

Detailinformationen

Inspektionsstelle

TÜV SÜD Industrie Service GmbH

Westendstraße 199, 80686 München, Deutschland
D-IS-14153-02-03 | Gültig seit: 12.07.2023

Kurzschreibung des Geltungsbereichs

Konformitätsbewertungen und Prüfungen von ortsbeweglichen Druckgeräten nach 1.8.7 ADR/RID als Prüfstelle nach 1.8.6 ADR/RID von Druckgefäßen, ihren Ventilen und Zubehörteilen sowie Gaspatronen gemäß Artikel 2 der Richtlinie 2010/35/EU, i.V.m. Kapitel 6.2 ADR/RID sowie von Tanks Batteriefahrzeugen/-wagen, Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC), ihren Ventilen und Zubehörteilen gemäß Artikel 2 der Richtlinie 2010/35/EU i.V.m. Kapitel 6.8 ADR/RID; Tätigkeiten nach § 12 GGVSEB an Tanks, ihren Ausrüstungsteilen und Bedienungsausrüstungen gemäß den Kapiteln 6.7, 6.8, 6.9, 6.10 ADR/RID und 6.13 ADR, die nicht in den Geltungsbereich der ODV fallen; Inspektionen von Ortsbeweglichen Tanks und MEGC gemäß Kapitel 6.7 IMDG Code sowie gemäß Kapitel 6.8 IMDG Code i.V.m. § 16 GGVSee.
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Weitere Akkreditierungen

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D-PL-14153-04-00 | Gültig seit: 22.03.2022
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D-ZE-14153-01-00 | Gültig seit: 06.04.2023
D-ZE-14153-01-01 | Gültig seit: 06.04.2023
D-ZE-14153-01-02 | Gültig seit: 06.04.2023
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D-ZE-14153-03-02 | Gültig seit: 30.10.2023
D-ZE-14153-03-03 | Gültig seit: 30.10.2023
D-ZE-14153-03-04 | Gültig seit: 30.10.2023
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D-ZE-14153-06-01 | Gültig seit: 26.04.2023
D-ZE-14153-06-02 | Gültig seit: 26.04.2023

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  • Zurückgezogen: Diese Akkreditierungen wurden in den vergangenen sechs Monaten für den gesamten Geltungsbereich zurückgezogen.

Eine Aussetzung oder Zurückziehung einer Akkreditierung erfolgt unter anderem, wenn eine akkreditierte Konformitäts­bewertungsstelle die relevanten Voraussetzungen für die Akkreditierung nicht mehr erfüllt, die an sie gestellten Anforderungen nicht einhält, die Akkreditierungs­regeln nicht befolgt oder freiwillig die Aussetzung oder Zurückziehung beantragt hat.

Die Anforderung, den Status einer Akkreditierung öffentlich zugänglich zu machen, ergibt sich aus der Norm DIN EN ISO/IEC 17011, zu deren Einhaltung die DAkkS verpflichtet ist.

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