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  • Akkreditierte Stelle

Universitätsklinikum Köln Institut für Rechtsmedizin

Detailinformationen

Inspektionsstelle

Universitätsklinikum Köln Institut für Rechtsmedizin

Melatengürtel 60/62, 50823 Köln, Deutschland
D-IS-13253-02-00 | Gültig seit: 04.10.2022

Kurzschreibung des Geltungsbereichs

Forensik Inspektionsverfahren: Inspektionen von Personen zur Beweissicherung Inspektionen von Leichen zum Zweck der Feuerbestattung

Short description of the scope (machine translation)

forensic inspection procedures: inspections of persons for conservation of evidence inspections of corpses for sense of the cremation
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Weitere Akkreditierungen

D-IS-13253-01-00 | Gültig seit: 06.09.2021
D-ML-13253-01-00 | Gültig seit: 09.07.2020
D-ML-13253-01-01 | Gültig seit: 09.07.2020
D-ML-13253-02-00 | Gültig seit: 09.07.2020
D-ML-13253-03-00 | Gültig seit: 16.10.2023
D-ML-13253-04-00 | Gültig seit: 28.02.2023
D-ML-13253-06-00 | Gültig seit: 24.10.2022
D-ML-13253-07-00 | Gültig seit: 19.11.2020
D-ML-13253-08-00 | Gültig seit: 11.04.2022
D-PL-13253-02-00 | Gültig seit: 06.02.2024
D-PL-13253-02-01 | Gültig seit: 06.02.2024
D-PL-13253-02-02 | Gültig seit: 06.02.2024
D-PL-13253-03-01 | Gültig seit: 17.11.2022
D-PL-13253-03-02 | Gültig seit: 17.11.2022

Hinweis zum Urkundenstatus

Die Datenbank der akkreditierten Stellen beinhaltet neben den aktuell gültigen Akkreditierungen auch Informationen zu zurückgezogenen und ausgesetzten Akkreditierungs­urkunden. In den Suchergebnissen wird der Status einer Akkreditierung angezeigt. Der Filter „Urkundenstatus“ ermöglicht eine Einschränkung des Suchergebnisses.

  • Aktiv: Diese Akkreditierungen sind ohne Einschränkungen gültig.
  • Ausgesetzt: Diese Akkreditierungen sind zeitweise eingeschränkt, entweder in vollem Umfang („vollständig ausgesetzt“) oder für einen Teil des Geltungsbereichs der Akkreditierung („teilweise ausgesetzt“).
  • Zurückgezogen: Diese Akkreditierungen wurden in den vergangenen sechs Monaten für den gesamten Geltungsbereich zurückgezogen.

Eine Aussetzung oder Zurückziehung einer Akkreditierung erfolgt unter anderem, wenn eine akkreditierte Konformitäts­bewertungsstelle die relevanten Voraussetzungen für die Akkreditierung nicht mehr erfüllt, die an sie gestellten Anforderungen nicht einhält, die Akkreditierungs­regeln nicht befolgt oder freiwillig die Aussetzung oder Zurückziehung beantragt hat.

Die Anforderung, den Status einer Akkreditierung öffentlich zugänglich zu machen, ergibt sich aus der Norm DIN EN ISO/IEC 17011, zu deren Einhaltung die DAkkS verpflichtet ist.

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