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Drägerwerk AG & Co. KGaA Product Qualification, Inspection Body

Detailinformationen

Inspektionsstelle

Drägerwerk AG & Co. KGaA Product Qualification, Inspection Body

Finkenstraße 5, 23558 Lübeck, Deutschland
D-IS-11250-01-01 | Gültig seit: 12.05.2022

Kurzschreibung des Geltungsbereichs

Inspektion von Medizinprodukten und Feststellung ihrer Übereinstimmung – aufgrund einer sachverständigen Beurteilung – mit allgemeinen Anforderungen nach folgenden Inspektionsanweisungen DCS TC3600Inspektion

Short description of the scope (machine translation)

inspection of medical products and finding their agreement – due to a expert assessment – with general requirements according to following inspection instructions DCS TC3600inspection
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Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Weitere Akkreditierungen

D-IS-11250-01-02 | Gültig seit: 29.04.2021
D-K-11250-01-00 | Gültig seit: 04.10.2023
D-PL-11250-01-01 | Gültig seit: 24.02.2022
D-PL-11250-01-02 | Gültig seit: 04.06.2021

Hinweis zum Urkundenstatus

Die Datenbank der akkreditierten Stellen beinhaltet neben den aktuell gültigen Akkreditierungen auch Informationen zu zurückgezogenen und ausgesetzten Akkreditierungs­urkunden. In den Suchergebnissen wird der Status einer Akkreditierung angezeigt. Der Filter „Urkundenstatus“ ermöglicht eine Einschränkung des Suchergebnisses.

  • Aktiv: Diese Akkreditierungen sind ohne Einschränkungen gültig.
  • Ausgesetzt: Diese Akkreditierungen sind zeitweise eingeschränkt, entweder in vollem Umfang („vollständig ausgesetzt“) oder für einen Teil des Geltungsbereichs der Akkreditierung („teilweise ausgesetzt“).
  • Zurückgezogen: Diese Akkreditierungen wurden in den vergangenen sechs Monaten für den gesamten Geltungsbereich zurückgezogen.

Eine Aussetzung oder Zurückziehung einer Akkreditierung erfolgt unter anderem, wenn eine akkreditierte Konformitäts­bewertungsstelle die relevanten Voraussetzungen für die Akkreditierung nicht mehr erfüllt, die an sie gestellten Anforderungen nicht einhält, die Akkreditierungs­regeln nicht befolgt oder freiwillig die Aussetzung oder Zurückziehung beantragt hat.

Die Anforderung, den Status einer Akkreditierung öffentlich zugänglich zu machen, ergibt sich aus der Norm DIN EN ISO/IEC 17011, zu deren Einhaltung die DAkkS verpflichtet ist.

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