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TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Inspektionsstelle

Detailinformationen

Inspektionsstelle

TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Inspektionsstelle

Am Grauen Stein, 51105 Köln, Deutschland
D-IS-11165-01-00 | Gültig seit: 30.06.2022

Kurzschreibung des Geltungsbereichs

fahrzeugtechnische Untersuchungen im Rahmen der Tätigkeit einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation gemäß den einschlägigen straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen und Feststellung der Übereinstimmung mit festgelegten und - aufgrund einer sachverständigen Beurteilung - mit allgemeinen Anforderungen
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Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Weitere Akkreditierungen

D-K-11165-01-00 | Gültig seit: 20.03.2023
D-PL-11165-01-00 | Gültig seit: 06.03.2023
D-PL-11165-01-01 | Gültig seit: 06.03.2023
D-PL-11165-01-02 | Gültig seit: 06.03.2023
D-PL-11165-03-00 | Gültig seit: 20.10.2022
D-PL-11165-03-01 | Gültig seit: 20.10.2022
D-PL-11165-03-02 | Gültig seit: 20.10.2022

Hinweis zum Urkundenstatus

Die Datenbank der akkreditierten Stellen beinhaltet neben den aktuell gültigen Akkreditierungen auch Informationen zu zurückgezogenen und ausgesetzten Akkreditierungs­urkunden. In den Suchergebnissen wird der Status einer Akkreditierung angezeigt. Der Filter „Urkundenstatus“ ermöglicht eine Einschränkung des Suchergebnisses.

  • Aktiv: Diese Akkreditierungen sind ohne Einschränkungen gültig.
  • Ausgesetzt: Diese Akkreditierungen sind zeitweise eingeschränkt, entweder in vollem Umfang („vollständig ausgesetzt“) oder für einen Teil des Geltungsbereichs der Akkreditierung („teilweise ausgesetzt“).
  • Zurückgezogen: Diese Akkreditierungen wurden in den vergangenen sechs Monaten für den gesamten Geltungsbereich zurückgezogen.

Eine Aussetzung oder Zurückziehung einer Akkreditierung erfolgt unter anderem, wenn eine akkreditierte Konformitäts­bewertungsstelle die relevanten Voraussetzungen für die Akkreditierung nicht mehr erfüllt, die an sie gestellten Anforderungen nicht einhält, die Akkreditierungs­regeln nicht befolgt oder freiwillig die Aussetzung oder Zurückziehung beantragt hat.

Die Anforderung, den Status einer Akkreditierung öffentlich zugänglich zu machen, ergibt sich aus der Norm DIN EN ISO/IEC 17011, zu deren Einhaltung die DAkkS verpflichtet ist.

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