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  • Akkreditierte Stelle

Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen

Detailinformationen

Inspektionsstelle

Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen

Marsbruchstraße 186, 44287 Dortmund, Deutschland
D-IS-11142-01-00 | Gültig seit: 08.11.2022

Kurzschreibung des Geltungsbereichs

Gas- und Trinkwasserversorgung, Gas- und Trinkwasserinstallation und Elastomer-Dichtungen für Abwasserleitungen und -kanäle unter Feststellung ihrer Übereinstimmung mit bestimmten Anforderungen im Auftrag nationaler Zertifizierungsstellen (Deutschland, Schweiz, Schweden) auf Grundlage nationaler Regelwerke (z.B. DVGW-Regelwerk), europäischer und internationaler Standards im privatrechtlichen Bereich

Short description of the scope (machine translation)

Gas and drinking water supply, gas and drinking water installation and elastomer seals for sewage pipes and sewers, determining their compliance with certain requirements on behalf of national certification bodies (Germany, Switzerland, Sweden) on the basis of national regulations (e.g. DVGW regulations), European and international standards in the private sector
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Weitere Akkreditierungen

D-K-11142-01-00 | Gültig seit: 05.01.2023
D-K-11142-01-01 | Gültig seit: 05.01.2023
D-K-11142-01-02 | Gültig seit: 05.01.2023
D-PL-11142-01-00 | Gültig seit: 29.08.2023
D-PL-11142-01-01 | Gültig seit: 29.08.2023
D-PL-11142-01-02 | Gültig seit: 29.08.2023
D-PL-11142-01-03 | Gültig seit: 29.08.2023
D-PL-11142-01-04 | Gültig seit: 29.08.2023
D-PL-11142-01-05 | Gültig seit: 29.08.2023
D-ZE-11142-01-00 | Gültig seit: 06.03.2024

Hinweis zum Urkundenstatus

Die Datenbank der akkreditierten Stellen beinhaltet neben den aktuell gültigen Akkreditierungen auch Informationen zu zurückgezogenen und ausgesetzten Akkreditierungs­urkunden. In den Suchergebnissen wird der Status einer Akkreditierung angezeigt. Der Filter „Urkundenstatus“ ermöglicht eine Einschränkung des Suchergebnisses.

  • Aktiv: Diese Akkreditierungen sind ohne Einschränkungen gültig.
  • Ausgesetzt: Diese Akkreditierungen sind zeitweise eingeschränkt, entweder in vollem Umfang („vollständig ausgesetzt“) oder für einen Teil des Geltungsbereichs der Akkreditierung („teilweise ausgesetzt“).
  • Zurückgezogen: Diese Akkreditierungen wurden in den vergangenen sechs Monaten für den gesamten Geltungsbereich zurückgezogen.

Eine Aussetzung oder Zurückziehung einer Akkreditierung erfolgt unter anderem, wenn eine akkreditierte Konformitäts­bewertungsstelle die relevanten Voraussetzungen für die Akkreditierung nicht mehr erfüllt, die an sie gestellten Anforderungen nicht einhält, die Akkreditierungs­regeln nicht befolgt oder freiwillig die Aussetzung oder Zurückziehung beantragt hat.

Die Anforderung, den Status einer Akkreditierung öffentlich zugänglich zu machen, ergibt sich aus der Norm DIN EN ISO/IEC 17011, zu deren Einhaltung die DAkkS verpflichtet ist.

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