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IfEP GmbH Institut für Eignungsprüfung

Detailinformationen

Anbieter von Eignungsprüfungen

IfEP GmbH Institut für Eignungsprüfung

Daimlerstraße 8, 45770 Marl, Deutschland
D-EP-11183-01-00 | Gültig seit: 30.04.2019

Kurzschreibung des Geltungsbereichs

Werkstofftechnik, insbesondere der zerstörenden und der zerstörungsfreien Werkstoffprüfung, der Ermittlung physikalischer Eigenschaften, der Materialografie, der Korrosionsprüfung, der Emissionsspektrometrie an Metallen und der dimensionellen Messtechnik

Short description of the scope (machine translation)

testing of materials, particulary of the destructive and of the destructive materials testing, of the determination physical properties, of the materialography, of the corrosion testing, of the emission spectroscopy at metals and of the dimensional measurement
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Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Weitere Akkreditierungen

D-RM-11183-01-00 | Gültig seit: 25.04.2022

Hinweis zum Urkundenstatus

Die Datenbank der akkreditierten Stellen beinhaltet neben den aktuell gültigen Akkreditierungen auch Informationen zu zurückgezogenen und ausgesetzten Akkreditierungs­urkunden. In den Suchergebnissen wird der Status einer Akkreditierung angezeigt. Der Filter „Urkundenstatus“ ermöglicht eine Einschränkung des Suchergebnisses.

  • Aktiv: Diese Akkreditierungen sind ohne Einschränkungen gültig.
  • Ausgesetzt: Diese Akkreditierungen sind zeitweise eingeschränkt, entweder in vollem Umfang („vollständig ausgesetzt“) oder für einen Teil des Geltungsbereichs der Akkreditierung („teilweise ausgesetzt“).
  • Zurückgezogen: Diese Akkreditierungen wurden in den vergangenen sechs Monaten für den gesamten Geltungsbereich zurückgezogen.

Eine Aussetzung oder Zurückziehung einer Akkreditierung erfolgt unter anderem, wenn eine akkreditierte Konformitäts­bewertungsstelle die relevanten Voraussetzungen für die Akkreditierung nicht mehr erfüllt, die an sie gestellten Anforderungen nicht einhält, die Akkreditierungs­regeln nicht befolgt oder freiwillig die Aussetzung oder Zurückziehung beantragt hat.

Die Anforderung, den Status einer Akkreditierung öffentlich zugänglich zu machen, ergibt sich aus der Norm DIN EN ISO/IEC 17011, zu deren Einhaltung die DAkkS verpflichtet ist.

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