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Universitätsklinikum Heidelberg Gewebebank des Nationalen Centrums für Tumorerkrankungen am Pathologischen Institut des Universitätsklinikums Heidelberg

Detailinformationen

Biobanken

Universitätsklinikum Heidelberg Gewebebank des Nationalen Centrums für Tumorerkrankungen am Pathologischen Institut des Universitätsklinikums Heidelberg

Im Neuenheimer Feld 224, 69120 Heidelberg, Deutschland
D-BB-18394-01-00 | Gültig seit: 13.04.2023

Kurzschreibung des Geltungsbereichs

Die Biobank erfüllt die Anforderungen gemäß DIN EN ISO 20387:2020, um die in dieser Anlage aufgeführten Konformitätsbewertungstätigkeiten durchzuführen. Die Biobank erfüllt gegebenenfalls zusätzliche gesetzliche und normative Anforderungen, einschließlich solcher in relevanten sektoralen Programmen, sofern diese nachfolgend ausdrücklich bestätigt werden. Die Anforderungen an das Managementsystem in der DIN EN ISO 20387 sind in einer für Biobanken relevanten Sprache verfasst und stehen insgesamt in Übereinstimmung mit den Prinzipien der DIN EN ISO 9001

Short description of the scope (machine translation)

the Biobank complied the requirements according to DIN EN ISO 20387:2020, um the in this equipment listed Konformitätsbewertungstätigkeiten making. the Biobank complied possibly additional gesetzliche and normative requirements, including solcher in relevant sektoralen Programmen, sofern this following ausdrücklich confirmed to. the requirements at the Managementsystem in of the DIN EN ISO 20387 are in a for Biobanken relevant language verfasst and stehen insgesamt in agreement with den Prinzipien of the DIN EN ISO 9001
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Hinweis zum Urkundenstatus

Die Datenbank der akkreditierten Stellen beinhaltet neben den aktuell gültigen Akkreditierungen auch Informationen zu zurückgezogenen und ausgesetzten Akkreditierungs­urkunden. In den Suchergebnissen wird der Status einer Akkreditierung angezeigt. Der Filter „Urkundenstatus“ ermöglicht eine Einschränkung des Suchergebnisses.

  • Aktiv: Diese Akkreditierungen sind ohne Einschränkungen gültig.
  • Ausgesetzt: Diese Akkreditierungen sind zeitweise eingeschränkt, entweder in vollem Umfang („vollständig ausgesetzt“) oder für einen Teil des Geltungsbereichs der Akkreditierung („teilweise ausgesetzt“).
  • Zurückgezogen: Diese Akkreditierungen wurden in den vergangenen sechs Monaten für den gesamten Geltungsbereich zurückgezogen.

Eine Aussetzung oder Zurückziehung einer Akkreditierung erfolgt unter anderem, wenn eine akkreditierte Konformitäts­bewertungsstelle die relevanten Voraussetzungen für die Akkreditierung nicht mehr erfüllt, die an sie gestellten Anforderungen nicht einhält, die Akkreditierungs­regeln nicht befolgt oder freiwillig die Aussetzung oder Zurückziehung beantragt hat.

Die Anforderung, den Status einer Akkreditierung öffentlich zugänglich zu machen, ergibt sich aus der Norm DIN EN ISO/IEC 17011, zu deren Einhaltung die DAkkS verpflichtet ist.

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