Widerspruchsstelle
Die Widerspruchsstelle der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH ist zuständig für die Bearbeitung von Widersprüchen. Ein Widerspruch ist ein Rechtsbehelf, mit dem man die Überprüfung einer von der DAkkS durch Verwaltungsakt bekannt gemachten Entscheidung verlangen kann. Auch ist ein Widerspruch möglich, wenn die DAkkS den Erlass eines Verwaltungsakts ablehnt.
Für die Erhebung eines Widerspruchs und das Widerspruchsverfahren gelten die Regelungen in §§ 79 f. Bundesverwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und der §§ 68 ff. Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).
Elektronische Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur/De-Mail
An alle E-Mail-Adressen der DAkkS können elektronische Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur gesendet werden. Der Begriff der qualifizierten elektronischen Signatur ist in Art. 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 („eIDAS-Verordnung“) definiert. Wenn das elektronische Dokument den Anforderungen entsprechend signiert ist, können Sie so die für den Widerspruch erforderliche Schriftform ersetzen.
Die für den Widerspruch erforderliche Schriftform können Sie auch ersetzen durch das Übersenden einer De-Mail. Richten Sie diese bitte an widerspruch [at] dakks [dot] de-mail [dot] de.
Bitte beachten Sie: Die gesetzlich angeordnete Schriftform können Sie mit De-Mail nur erfolgreich ersetzen, wenn Sie ein elektronisches Dokument mit der Versandart „bestätigte sichere Anmeldung“ nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes per De-Mail an die DAkkS senden.