Als Deutschlands nationale Akkreditierungsstelle handelt die DAkkS zum Wohle des Staates, der Wirtschaft und der Verbraucher: Sie arbeitet im hoheitlichen Bereich kostendeckend, aber nicht gewinnorientiert.
Für ihre Leistungen bei der Akkreditierung und Überwachung von Konformitätsbewertungsstellen erhebt die DAkkS daher im hoheitlichen Bereich Gebühren, die den gesamten Personal- und Sachaufwand der Akkreditierungsstelle abdecken.
Grundlage für die Berechnungen der Gebühren ist die zum 1. Juli 2018 in Kraft getretene Akkreditierungsstellengebührenverordnung (AkkStelleGebV). Sie legt fest, dass alle nach diesem Termin beantragten Leistungen nach zeitlichem Aufwand abgerechnet werden. Die Verordnung definiert auch die Stundensätze, die für die jeweiligen Leistungen zum Tragen kommen.
Hier geben wir Ihnen Antworten.
Die DAkkS erbringt Akkreditierungsleitungen auch außerhalb des räumlichen Anwendungsbereichs des Akkreditierungsstellengesetzes (AkkStelleG) bzw. der Verordnung (EG) Nr. 765/2008.
Die Kosten für diese nicht hoheitlichen Akkreditierungsleistungen berechnet die DAkkS nach einer gesonderten Entgeltliste für Auslandstätigkeiten.
Bitte wenden Sie sich an international [at] dakks [dot] de.
Gerne erstellen wir Ihnen eine individuelle und unverbindliche Gebührenschätzung.
Bitte wenden Sie sich für eine Gebührenschätzung an Ihren Verfahrensmanager in der zuständigen DAkkS-Fachabteilung.
Bitte setzen Sie sich mit unserer Zentralen Antragsbearbeitung (ZAB) in Verbindung. Sobald Sie hier Ihr Akkreditierungsinteresse geschildert haben (Art der Konformitätsbewertung, Fachbereich, Akkreditierungsumfang), vermitteln wir Ihnen gerne für eine Gebührenschätzung den Erstkontakt zur zuständigen Fachabteilung.