Auf Antrag gestattet die DAkkS einer akkreditierten Stelle die Verwendung des DAkkS-Akkreditierungssymbols. Zusammen mit der eindeutigen Registrierungsnummer weist es auf die erfolgreiche Akkreditierung hin. Durch die genehmigte Verwendung des Symbols können akkreditierte Stellen ihren Kunden die nachgewiesene Kompetenz signalisieren.
Die genaue Verwendung des Akkreditierungssymbols der DAkkS wird in der Akkreditierungssymbolverordnung (SymbolVO) sowie durch das Regelwerk der DAkkS (vgl. Dokumente in der Spalte rechts) definiert.