Zertifizierung

SCC wird eigenständiges Konformitätsbewertungsprogramm

Änderung des DAkkS-Regelkonzepts
Fachmeldung,

Mit „Sicherheits Certifikat Contraktoren“ (SCC) hat sich in Deutschland ein bewährtes Zertifizierungssystem etabliert, dass Auftraggebern hilft, zuverlässige und sicher arbeitende Kontraktoren und Personaldienstleister auszuwählen, ohne auf die Kontrolle in der Ausführung zu verzichten. Bei der Akkreditierung von Zertifizierungsstellen im Bereich SCC werden sich nun Änderungen ergeben.

Bislang war im Bereich SCC die „Anleitung zur Akkreditierung von Zertifizierungsstellen für SCC - Sicherheits Certifikat Contraktoren auf der Grundlage der DIN EN ISO/IEC 17021:2011“ Bestandteil des DAkkS-Regelwerks. Die DAkkS hat diese Regel (71 SD 6 017) im Zuge der Änderung des DAkkS-Regelkonzepts als revisionsbedürftig eingestuft und wird sie daher zurückziehen. Als unmittelbare Folge daraus muss die Regel in ein eigenständiges Konformitätsbewertungsprogramm überführt werden. Die DAkkS begrüßt daher die Entscheidung der Mitglieder des Verbands akkreditierter Zertifizierungsgesellschaften e.V. (VAZ) vom 18.10.2019, die Programmeigentümerschaft möglichst nahtlos zu übernehmen.

Auswirkungen der Übernahme

Durch die Übernahme der Eigentümerschaft wird der VAZ zukünftig in die Verantwortung für die Revision des normativen SCC-Regelwerks sowie der Konformitätsbewertungsprogramme für SCC-Managementsysteme und SGU-Personal eintreten. Hierzu steht der VAZ in enger Verbindung mit dem holländischen Urheber des SCC-Zertifizierungssystems SSVV (Stichting Samenwerken voor Veiligheid), mit dem bisherigen Herausgeber des Normativen SCC-Regelwerks Deutsche Wissenschaftliche Gesellschaft für Erdöl, Erdgas und Kohle e. V. (DGMK) und Mitgliedern des bisherigen DAkkS-Sektorkomitees SK SCC. Ziel der Bemühungen des VAZ ist die Fortsetzung der Zertifizierung in den Bereichen SCC-Managementsystem und SGU-Personal unter DAkkS-Akkreditierung und die Aufrechterhaltung der internationalen Anerkennung des SCC-Systems durch SSVV.

Die nächsten Schritte

Die DAkkS erwartet zum Jahresende 2019 die Anträge des VAZ auf Prüfung der Akkreditierungsfähigkeit für die zwei Zertifizierungsprogramme SCC-Managementsystem und SGU-Personal. Nach positiver Programmprüfung wird die DAkkS Umstellungsanleitungen auch mit entsprechenden Fristen für die akkreditierten Zertifizierungsstellen und die zertifizierten Organisationen beziehungsweise Personen veröffentlichen.

Bis zur vollständigen Umstellung der Akkreditierungen und in deren Kontext der betroffenen Zertifizierungen wird die DAkkS-Regel 71 SD 6 017 vorübergehend ihre Gültigkeit als Akkreditierungs- und Begutachtungsgrundlage im Bereich SCC-Managementsystem beibehalten. Insofern bleibt das aktuell gültige Zertifizierungsprogramm der DGMK für SGU-Personal als Akkreditierungs- und Begutachtungsgrundlage zunächst gültig bis zum Ablauf der Umstellungsphase. Gleiches gilt für die Beschlüsse des bisherigen SK-SCC. Das Sektorkomitee SCC wird als eigenständiges Expertengremium der DAKKs im Zuge dieses neuen Konzepts seine Arbeit zum Ende des Jahres einstellen.

Weitere Informationen hierzu veröffentlichen auch der VAZ und die DGMK auf ihrer Homepage. Interessierte bittet die DAkkS um Verständnis, dass die DAkkS zum Status der laufenden Programmprüfungen keine Auskunft erteilen kann.

Ansprechpartner für weitergehende Akkreditierungsfragen ist Herr Oswald Ogrin als zuständiger Fachbereichsverantwortlicher der DAkkS.

Hintergrund

SCC ist aus einer Eigeninitiative der Industrie entstanden und hat keinerlei gesetzlichen Charakter. Zertifizierungsstellen, die in diesem Umfeld tätig sind oder werden wollen, müssen über eine Akkreditierung auf der Grundlage der ISO/IEC 17021 für Systemzertifizierungen und/oder der ISO/IEC 17024 für Personenzertifizierungen verfügen.

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