Nach der Bestätigung durch den Akkreditierungsbeirat (AKB) hat die DAkkS zwei revidierte Regeln veröffentlicht.
Flexibilisierung des Akkreditierungsbereichs von Prüflaboratorien, Kalibrierlaboratorien und medizinischen Laboratorien (71 SD 0 002)
In diesem Dokument werden die allgemeinen Bedingungen dargelegt, unter denen eine Flexibilisierung des Akkreditierungsbereichs möglich ist, sofern dies nach den sektoralen Akkreditierungsregeln zulässig ist. Sie sollen eine fachgebietsübergreifende Harmonisierung der Anforderungen und Vorgehensweise bei der Flexibilisierung des Akkreditierungsbereichs sicherstellen und gelten für alle Prüflaboratorien und medizinischen Laboratorien sowie mit Einschränkungen für Kalibrierlaboratorien, die eine Flexibilisierung des Akkreditierungsbereichs anstreben.
Die wesentliche inhaltliche Änderung der Revision ist, dass nun auch Kalibrierlaboratorien in den Geltungsbereich der Regel aufgenommen wurden. Eine Flexibilisierung des Geltungsbereiches der Akkreditierung für Kalibrierlaboratorien ist jedoch nur bezüglich der Kategorie 3 möglich (Anwendung von genormten Kalibrierverfahren mit unterschiedlichen Ausgabeständen der Normen / Kalibrierrichtlinien). Die Änderungen sind in der Regel gekennzeichnet.
Festlegungen für die Anwendung der DIN EN ISO/IEC 17020:2012 bei der Akkreditierung von Inspektionsstellen (71 SD 0 012)
Diese Regel enthält Anforderungen zur Umsetzung der DIN EN ISO/IEC 17020:2012 bei der Akkreditierung von Inspektionsstellen. Sie unterstützt Inspektionsstellen sowie Begutachter und Mitarbeiter der Deutschen Akkreditierungsstelle bei der abteilungsübergreifenden einheitlichen Interpretation einzelner Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17020:2012.
Die Revision erfolgte aufgrund der Abstimmung der Regel im Fachbeirat 7 sowie der Bestätigung durch den Akkreditierungsbeirat. Die vorgenommen Änderungen sind im Dokument gekennzeichnet im Wesentlichen formaler Natur.