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Regelwerk

Neues DAkkS-Regelkonzept: Erste Merkblätter und Regeln veröffentlicht

Start der Umsetzung
Pressemitteilung,

Mit der Veröffentlichung der ersten Merkblätter und Regeln hat die Umsetzung des neuen Regelkonzeptes der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) begonnen. Die Akkreditierungsstelle wird fortan ihr Regelwerk schrittweise konsolidieren und in eine neue und transparentere Struktur überführen.

Konformitätsbewertungsstellen und interessierte Kreise sollen auch von der deutlicheren Trennung zwischen Anforderung und Information profitieren. Das neue Regelkonzept sieht im Wesentlichen zwei Dokumentenarten vor: Regeln (R) und Merkblätter (M). Ergänzt werden diese Dokumentenarten bei Bedarf durch Beschlüsse (B) und Amtliche Mitteilungen (AM). Neben diesen DAkkS-Dokumentenarten werden internationale verbindliche Regeldokumente übersetzt und auf der DAkkS-Website zur Verfügung gestellt. Die DAkkS wird die Überarbeitung ihrer rund 350 Regelwerksdokumente und die Überführung in das neue Konzept sukzessive vornehmen.

Hintergrund: Normen und Regeln

Um als Konformitätsbewertungsstelle akkreditiert werden zu können, müssen die Anforderungen der entsprechenden international gültigen und europaweit harmonisierten Normen erfüllt werden. Diese Normen sind die wesentliche Messlatte für ein erfolgreiches Akkreditierungsverfahren. Ergänzend hierzu sind ggf. gesetzliche Festlegungen sowie regulative Vorgaben aus internationalen Regeln (EA, ILAC, IAF) oder durch die Eigner von Konformitätsbewertungsprogrammen anzuwenden.

Wesentlicher Zweck der DAkkS-Regeln ist es, bestehende normative Anforderungen zu konkretisieren, wenn die Normen einen zu großen Auslegungsspielraum umfassen, zu allgemein formuliert sind oder entsprechende Anwendungsdokumente in den Normen explizit gefordert werden. Während Regeln verbindliche Konkretisierungen normativer Anforderungen darstellen, sind Merkblätter dazu vorgesehen, Erläuterungen und Informationen zum Verständnis normativer Anforderungen oder zum Ablauf des Akkreditierungsverfahrens zu vermitteln.

Die Veröffentlichungen der DAkkS schränken weder die bestehenden Anforderungen ein noch schaffen sie neue Anforderungen, die nicht normativ, gesetzlich oder durch einen Programmeigner festgelegt wurden. Sofern vorhanden, stützt sich die DAkkS auf abgestimmte Anwendungsdokumente der europäischen und internationalen Organisationen EA, ILAC und IAF und wendet diese direkt an.

Struktur der Dokumentenarten „Regel“ und „Merkblatt“

Regeln und Merkblätter orientieren sich wenn möglich an den zentralen Normen der Akkreditierung und Konformitätsbewertung. Die Kategorisierung der Regeln und Merkblätter folgt der sogenannten „Levelstruktur“ der internationalen gegenseitigen Anerkennungsvereinbarungen (MLA/MRA) von EA, ILAC und IAF. Diese Struktur ist in den international gültigen Dokumenten EA 1/06 bzw. IAF PR 4 beschrieben.

Regeln und Merkblätter zum Level 1 beziehen sich auf die für Akkreditierungsstellen geltende Norm ISO/IEC 17011 und behandeln das Akkreditierungsverfahren sowie alle damit in Verbindung stehenden Sachverhalte.

Dagegen haben Regeln und Merkblätter zu den Level 2, 3 und 4 die Konformitätsbewertungsstelle und deren Tätigkeit im Fokus.

Zum Level 5 gibt die DAkkS weder Regeln noch Merkblätter heraus. Dokumente zum Level 5 legen Anforderungen an den Gegenstand der Konformitätsbewertung fest oder Anforderungen an die konkrete Konformitätsbewertungstätigkeit für die die DAkkS die Kompetenz bestätigt. Level-5-Dokumente beschreiben im Wesentlichen den „Stand der Technik“ und werden in aller Regel durch die Normung oder auch durch Eigner von Konformitätsbewertungsprogrammen festgelegt.

Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal von Regeln und Merkblättern ist der Geltungsbereich. Horizontale Merkblätter gelten für alle Konformitätsbewertungsstellen oder zumindest alle Stellen einer Akkreditierungsaktivität (z. B. Kalibrierlaboratorien, Hersteller von Referenzmaterialien, etc.). Sektorale Regeln und Merkblätter adressieren einzelne technische Sektoren oder Branchen. Während Regeln sich immer auf eine Akkreditierungsaktivität beschränken, können Merkblätter übergreifend mehrere Akkreditierungsaktivitäten umfassen.

Neues Regelkonzept: Bisher veröffentlichte Regeln und Merkblätter (Stand: Mai 2020)

R 17043 „Akkreditierung von Anbietern von Eignungsprüfungen“

Diese Regel legt Anforderungen für das Akkreditierungsverfahren von Anbietern von Eignungsprüfungen auf der Basis der DIN EN ISO/IEC 17011 fest. Sie konkretisiert ferner, wo erforderlich, die allgemeinen Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17043 an Anbieter von Eignungsprüfungen. Sie gilt für Anbieter von Eignungsprüfungen mit oder ohne eigenes Prüf-bzw. Kalibrierlaboratorium. Diese Regel ersetzt das bisherige DAkkS-Dokument 71 SD 0 007. Die Regel wurde vom Akkreditierungsbeirat bestätigt.

Zur Regel

R 17034 „Akkreditierung von Herstellern von Referenzmaterialien“

Diese Regel legt Anforderungen für das Akkreditierungsverfahren von Herstellern von Referenzmaterialien auf der Basis der DIN EN ISO/IEC 17011 fest. Sie konkretisiert, wo erforderlich, die allgemeinen Anforderungen der DIN EN ISO 17034 an Referenzmaterialhersteller. Sie gilt für Hersteller von Referenzmaterialien mit oder ohne eigenes Prüf-bzw. Kalibrierlaboratorium. Diese Regel ersetzt das bisherige DAkkS-Dokument 71 SD 023. Die Regel wurde vom Akkreditierungsbeirat bestätigt.

Zur Regel

M 17011 „Merkblatt zum Akkreditierungsverfahren“

(horizontales Merkblatt, Level 1)

Dieses Merkblatt richtet sich an Konformitätsbewertungsstellen, die eine Akkreditierung anstreben. Es liefert grundlegende Informationen über den Ablauf eines Akkreditierungsverfahrens und beantwortet allgemeine Fragen. Das Merkblatt dient der Orientierung und beschreibt nicht alle Konstellationen, die im Rahmen eines Akkreditierungsverfahrens möglich sind.

Inhaltlich ist das Merkblatt vergleichbar mit der aktuell noch veröffentlichten DAkkS-Regel 71 SD 0 001 und ersetzt diese bezüglich der rein informatorischen Inhalte. Die für das Akkreditierungsverfahren verbindlichen Anforderungen und Regelungen der DAkkS werden gemäß des neuen Konzeptes im Regeldokument R 17011 zusammengefasst (noch nicht veröffentlicht).

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M 17065 „Merkblatt zur Akkreditierung von Zertifizierungsstellen, die Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zertifizieren“

(horizontales Merkblatt, Level 2/3)

Das Merkblatt richtet sich an Zertifizierungsstellen für Managementsysteme. Es erläutert in der ersten Fassung bestimmte Normabschnitte der ISO/IEC 17065 (4.1.2, 6.2.1, 6.2.2, 7.4.5) und bezieht sich dabei zunächst nur auf einen wichtigen Aspekt zum Verständnis Norm. Damit löst das Merkblatt den bisherigen Beschluss 03/2018 aus der horizontalen Beschlussliste 71 SD 0 019 ab. Erläuterungen zu anderen Abschnitten der Norm werden sukzessive in den kommenden Versionen des Merkblattes ergänzt.

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M Informationssicherheits-Managementsysteme / Datenschutz „Merkblatt zu Akkreditierungsverfahren im Datenschutz“

(sektorales Merkblatt, Level 2/3) Dieses Merkblatt enthält Informationen für alle Konformitätsbewertungsstellen, die Prüf-, Inspektions- oder Zertifizierungsleistungen zur Bestätigung der Einhaltung von Datenschutzanforderungen erbringen wollen und ihren Sitz in Deutschland haben.

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DAkkS-Pressestelle

Kontakt

T: +49 (0) 30 670591-954

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